Bundeskartellamt geht gegen Facebook vor
Das Bundeskartellamt will Facebook das Sammeln und Weitergeben von Nutzerdaten teilweise verbieten. Das
berichtet die Bild am Sonntag.
Ermittlungen seit 2015Die Maßnahme soll das Ergebnis drei Jahre langer Ermittlungen sein. Die Behörde sei zu dem Schluss gekommen, der amerikanische Konzern missbrauche unzulässigerweise seine Marktmacht und zieht daraus Konsequenzen. Konkret will das Amt Facebook anweisen, den Datenaustausch mit Drittanbietern einzuschränken. Das betreffe Spiele-Anbieter, Webseiten-Betreiber und die Facebook-Tochterplattformen WhatsApp und Instagram. Für die Nutzer bliebe allzu oft im dunkeln, welche Daten wann gesammelt würden, und was genau damit passiere. Angeblich will das Kartellamt dem Social-Media-Giganten eine Frist einräumen, um die Vorwürfe zu prüfen und zu reagieren. Bei einer Verweigerung drohen Facebook Zwangsgelder in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro. Das US-Unternehmen soll bereits Widerstand angekündigt haben.
Neuer Vorstoß in einer Reihe von VerfahrenDer Informationsausstausch zwischen Facebook und dritten Unternehmen ist Behörden aus aller Welt seit den Enthüllungen um die Weitergabe an Cambridge Analytica ein Dorn im Auge. Zuletzt reichte Washington D.C. eine Klage ein. Der Distrikt wirft dem Konzern darin vor, die Plattformnutzer in die Irre geführt zu haben. Facebook habe jahrelang bewusst zugelassen, dass Drittanbieter auf der Plattform ohne Nutzereinverständnis Daten sammelten und weiterverkauften. Zuvor war herausgekommen, dass 150 Facebook-Partner auf sensible Nutzerdaten zugreifen konnten. Zusätzlich pikant dabei: Zuckerberg hatte vor dem US-Kongress gesagt, die Facebook-Nutzer hätten volle Kontrolle über ihre Daten. Jetzt fragen sich Beobachter, ob er vorsätzlich log. Auch ein Abkommen mit der US-Verbraucherschutzbehörde FTC könnte Facebook verletzt haben, darin versprach der Social-Media-Riese einen sorgfältigeren Umgang mit den persönlichen Daten seiner Kunden. Sollte er dagegen verstossen haben, drohen dem Konzern empfindliche Strafen.