Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein: Beschwerden zu Anti-Tracking-Maßnahmen, Apple Tax und mehr
Nutzt Apple eine marktbeherrschende Stellung aus verhindert so einen freien Wettbewerb? Diese Frage steht im Zentrum zahlreicher kartellrechtlicher Ermittlungen, die gegen diesen und weitere Tech-Konzernen geführt werden. So ließ zuletzt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit der Äußerung aufhorchen, dass kein Weg an einem weiteren App Store für iOS vorbeiführe (siehe
). Auch in den USA droht Apple Ungemach: Diese Woche berät der Justizausschuss im Repräsentantenhaus über ein Maßnahmenpaket, das Cupertino unter anderem dazu zwingen könnte, alternative Anwendungen zu den hauseigenen Apps während der Einrichtung des iPhones vorzuschlagen (siehe
). Einmal mehr wird nun auch das deutsche Bundeskartellamt aktiv.
Bundeskartellamt leitet erste Stufe des Verfahrens einIm Januar dieses Jahres wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen novelliert. Die zuständige Behörde kann nun früher einschreiten, wenn sie Marktmanipulationen von Konzernen wittert, die mit digitalen Gütern handeln. Das Bundeskartellamt hat bereits reagiert und Verfahren gegen Amazon, Facebook und Google eingeleitet. Wie die Behörde heute
mitteilt, ist nun Apple an der Reihe: Die Marktwächter könnten Cupertino sogenannte „wettbewerbsgefährdende Praktiken“ untersagen, so sie am Ende eines zweistufigen Verfahrens zu einer entsprechenden Einschätzung gelangen.
Mehrere Beschwerden gegen Apple: Anti-Ad-Tracking, vorinstallierte Apps und mehrIn einem ersten Schritt nimmt die Behörde Apples Ökosystem unter die Lupe: Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, nennt Dienstleistungen wie die iCloud, AppleCare und Apple Music. Wenig überraschend kommt auch der App Store zur Sprache. Mit diesem habe der US-Konzern „Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter“. Außerdem melden die Wettbewerbshüter weitere Beschwerden, die gegen Apple eingegangen seien und ein weiteren Vorgehen rechtfertigten: So monieren Spitzenverbände der deutschen Medien- und Werbewirtschaft die mit iOS 14.5 umgesetzten Anti-Tracking-Maßnahmen. Weitere Punkte, welche die Behörde aufführt: Apples Umsatzbeteiligung an verkauften Apps und Services sowie Marketingbeschränkungen im App Store. Auch hierzulande stoßen die vorinstallierten hauseigenen Anwendungen auf Unverständnis, so das Bundeskartellamt. Das bei der Europäischen Kommission anhängige Verfahren von Spotify führt die Behörde ebenfalls auf – und behält sich vor, weitere Schritte zu einzuleiten. Der Streamingdienstleister behauptet, dass sich Apple mit der eigenen App-Plattform einen unfairen Vorteil verschaffe.