Bundesländer fordern Pornoblocker-Pflicht für Betriebssysteme
Jugendliche sollen vor unangemessenen Inhalten geschützt werden, sowohl im wirklichen Leben als auch im Netz. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Regierungen der Bundesländer ein Regelwerk für bundesweit konsistentes Vorgehen aufgesetzt. Es nennt sich Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Der nun beschlossene Reformvorschlag nimmt Betriebssystemhersteller in die Pflicht: Künftig mögen Windows, Android, macOS und iOS einen Jugendschutzmodus integrieren. Dieser soll den Start nicht freigegebener Apps einschränken sowie Web-Suchen altersgemäß einschränken. Dies formuliert Paragraf 12 des sechsten
Medienänderungsstaatsvertrags (PDF).
Die Betriebssysteme müssen bei der Ersteinrichtung auf einen möglichen Jugenschutzmodus hinweisen; bei dessen Aktivierung gibt der Einrichtende ein (aktuelles) Alter ein. Das Betriebssystem sorgt dann dafür, dass essenzielle Teile des Betriebssystems die Altersvorgabe berücksichtigen:
- Nur Apps mit passender Altersfreigabe dürfen starten.
- App-Marktplätze müssen eine Altersangabe in ihrem Angebot konsequent umsetzen.
- Im Browser dürfen nur Suchmaschinen aktiv sein, die selbst eine Altersbeschränkung vorsehen.
- Die Nutzung von Browsern und Apps müssen vom Administrator individuell festgelegt werden können.
Weiterhin legt die Novelle fest, dass der Datenschutz gewahrt bleibt – die für die Jugenschutzvorrichtung erfassten Daten dürfen nicht für Marketing- oder andere Zwecke genutzt werden.
Kritik von verschiedenen VerbändenDas Informationsportal
netzpolitik.org hat kritische Stimmen von Verbänden zusammengetragen: Der IT-Branchenverband Bitkom
befürchtet, dass die Regelung weder technisch umsetzbar noch rechtssicher sei. Der Branchenverband Eco hält eine Implementierung einer Jugendschutzfunktion auf Geräteebene für einen Rückschritt – stattdessen wären geräteübergreifende Lösungen auf Basis eines Nutzerprofils weitaus realitätsnäher. Die Freie Selbstkontrolle Mediendiensteanbieter (FSM) schätzt die Novellierung so ein, dass Jugendmedienschutz auf diese Weise „
langsamer, unflexibler und intransparenter“ abliefe.
Apples Lösung: BildschirmzeitFür iPhones, iPads und Macs würde ein Inkrafttreten der Novelle keine großen Anpassungen erfordern: Mit dem Modus „Bildschirmzeit“ kann man geräteweite Regeln zur Nutzung von Apps und Websites auferlegen und mit einem Passwort vor Änderungen schützen. Um diese Funktion für minderjährige Familienmitglieder von einem externen Gerät zu steuern, richtet man eine
Familienfreigabe ein. Auf diese Weise kann der Familienorganisator für bis zu fünf Schutzbefohlene dynamisch entscheiden, welche Apps, Websites, Dienste und Funktionen erlaubt sind – sogar geräteübergreifend. Dafür müssen alle Familienmitglieder ein Apple-Account vorweisen; für Kinder kann der Familienadmin spezielle Konten einrichten. Die einzige Voraussetzung ist eine Kreditkarte; Apple erlaubt nur diese eine Bezahlfunktion, wenn man eine Familienfreigabe einrichtet.
Über „Bildschirmzeit“ lassen sich geräteübergreifend Einschränkungen festlegen.