Bundespräsident bestätigt Gesetz für Websperren
Seit Juni 2009 lag das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" beim Bundespräsidenten zur Unterschrift vor. Nun hat Horst Köhler das Gesetz unterschrieben, in dem Kritiker einen ersten Schritt zu einer Internet-Zensur sehen. Sie kritisieren, dass bei der Entstehung des Gesetzes vorhandene Mittel zur Entfernung von Kinderpornographie nur unzureichend berücksichtigt wurden. Für den Bundespräsidenten bestanden bei dem Gesetz allerdings
keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. So geht Köhler nun davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft. Die Bundesregierung hatte in der Stellungnahme erklärt, auf Basis des Gesetzes keine Sperrungen vornehmen zu wollen, sondern sich stattdessen intensiv für die Löschung entsprechender Webseiten einzusetzen.
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