Bundestag beschließt neue Regelung für Zugriff auf IP-Adressen und PINs
Der Deutsche Bundestag hat eine Reformierung der Bestandsdatenauskunft verabschiedet, mit der weitreichende Änderungen im Umgang mit Kundendaten bei Telekommunikationsanbietern zu erwarten sind. Ermittlern von Bundesbehörden soll dem Gesetzesentwurf nach
zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten oder zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit der Zugriff auf Name und Anschrift eines Anschlussinhabers erlaubt sein. Der Zugriff erfolgt in einem manuellen Auskunftsverfahren. In dem neuen Entwurf wurde auch der Zugriff auf dynamische IP-Adressen geregelt, wodurch eine automatische Verknüpfung von IP-Adresse und Anschlussinhaber notwendig wird. Betroffene Anschlussinhaber werden nachträglich über ein durchgeführtes Auskunftsverfahren informiert, sofern dies laufende Ermittlungen nicht gefährdet.
Für den Zugriff auf Kennwörter und PINs ist in der Regel eine gerichtliche Genehmigung notwendig. Im Fall von geheimdienstlichen Aktivitäten erfolgt die Autorisierung durch eine parlamentarische Kontrollkommission. Ein Bericht in den kommenden zwei Jahren soll eine Bewertung der Reformauswirkungen ermöglichen. Insbesondere bei der Einführung der IPv6-Adressen, die eine dauerhafte Zuteilung einer Adresse zu einem Anschluss erlaubt, könnte noch Änderungsbedarf bestehen. Kritiker bemängeln die unzureichende Differenzierung im Bereich der konkreten Gefahr und der Ordnungswidrigkeiten. Zudem wird eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erwartet. Ohnehin kann es bei dem Gesetzesentwurf aber noch zu Änderungen kommen, wenn die Bundesländern über den Vermittlungsausschuss aktiv werden.