Bundesverfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für nichtig
In seiner Urteilsverkündung hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Umsetzung für nicht Verfassungskonform erklärt. Wie Golem berichtet, sind die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes demnach nichtig, da sie gegen das Grundgesetz verstoßen.
Gespeicherte Verbindungsdaten müssen gelöscht werden. Von den acht Richtern wird vor allem die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert, da ihr eine normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit fehlt. Zudem gehe die in Deutschland verabschiedete Vorratsdatenspeicherung über die europäischen Vorgaben weit hinaus. Nach Ansicht der Richter ist nun der Gesetzgeber gefordert, ein neues Abhörgesetz zu erarbeiten, welches den EU-Richtlinien entspricht und nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
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