Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde der Musikindustrie gegen Kopierschutzurteil ab
In einem der langwierigsten Rechtsverfahren zum Themengebiet Kopierschutz konnte sich der Heise Zeitschriften Verlag endgültig gegen die Musikindustrie durchsetzen und die Pressefreiheit verteidigen. In dem seit 2005 geführten Rechtsstreit warfen acht Unternehmen der Musikindustrie, darunter BMG, edel, EMI, Sony, Universal und Warner, dem Heise-Verlag vor, mit der Veröffentlichung eines Artikels zur AnyDVD-Software absichtlich Leser zur unerlaubten Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verleitet zu haben. Das Landgericht in München wollte diese Ansicht nicht in allen Punkten teilen und verbot lediglich den Verweis auf die Webseite des Herstellers Slysoft. Nachdem der Heise-Verlag in Revision gegangen war, hob der Bundesgerichtshof aber auch dieses Verbot auf und
wertete den Verweis auf die Webseite als Bestandteil der Berichterstattung. Nach Ansicht des Gerichtshofs ist hier das Grundrecht auf Pressefreiheit höher einzustufen als das Grundrecht auf Eigentumsschutz, da der Verweis auf die Webseite nicht auf den technischen Aspekt reduziert werden kann, sondern auch der informationsbeschaffende Charakter berücksichtigt werden muss. Dieser Ansicht schloss sich nun auch das Bundesverfassungsgericht an und lehnte die Verfassungsbeschwerden der Musikindustrie ab. Die Kosten des Rechtsverfahrens trägt die Musikindustrie.
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