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Causa T-Mobile vs. Vodafone: Gerichtsverhandlung am 29.11.

Die Hauptverhandlung im Fall T-Mobile gegen Vodafone wurde auf den 29.11. festgesetzt. Das Oberlandesgericht Hamburg wird dann entscheiden, inwiefern der Vertrieb des iPhones mit Simlock exklusiv durch die Telekom-Tochter in Deutschland rechtens ist. Vodafone hatte mit einer einstweiligen Verfügung erreichen können, dass das iPhone in Deutschland ohne Simlock angeboten werden muss. Seitdem sind die Telefone auch entsperrt zu einem Preis von knapp 1000 € im Handel. Die Entsperrung verläuft allerdings schleppend. Sollte T-Mobile am nächsten Donnerstag recht bekommen, ist davon auszugehen, dass man zum alten Geschäftsmodell zurückkehren wird.

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Kommentare

Dr. Seltsam
Dr. Seltsam26.11.07 07:21
Die iPhone für 999 Euro können sie ruhig drin lassen, die kauft sowieso kaum jemand.
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Daniel B.26.11.07 07:45
Es ist auch quatsch dass iPhone ohne Flat zu benutzen.
Ich brauche keinen Sex, mein Job fickt mich jeden Tag
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zappy26.11.07 07:50
Der Unlock ist allerdings auch durchaus interessant wenn man das iPhone mit T-Mobile Vertrag für 399,- kauft. Z.B. wenn man im Ausland auch mal eine lokale Prepaid-Karte einlegen möchte.

Was sollte man also tun?

a) Noch vor dem 29.11. mit Vertrag kaufen und über Unlock freuen?
b) Auf den 29.11. warten und auf eine grundlegende Änderung des Geschäftsmodells zu Gunsten des Kunden hoffen? Habe allerdings keine Ahnung wie das aussehen könnte.
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Albert 2Stein26.11.07 07:58
zappy: Ich glaube das geht nicht. Ohne Lock ist nur das Modell für 999,-EUR. Den Unlock für die Vertrags-iPhones gab es (so wie ich es verstanden habe) nur für Käufer am 19.+20.11.
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zappy26.11.07 08:17
So hatte ich es ursprünglich auch verstanden. In meinem lokalen T-Punkt wurde mit auf Anfrage allerdings versichert, dass auch ein mit Vertrag erworbenes iPhone freigeschaltet werden kann. Der Mitarbeiter hat zu diesem Thema kurz mit einer T-Mobile Hotline telefoniert.

Da durch EDGE-Nutzung ein T-Mobile Vertrag für mich Sinn macht überlege ich nun ob ich es noch vor dem Gerichtstermin mit Unlock kaufe oder die weitere Entwicklung abwarte.
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Albert 2Stein26.11.07 08:25
zappy: Du kannst es ja kaufen (online), nicht auspacken und vor allem die Karte nicht verwenden. Je nachdem wie es dann nach dem Gerichtstermin weitergeht, kannst Du Dich entscheiden, ob Du alles zurückschickst oder behältst. Ich würde mir das mit dem Freischalten aber noch schriftlich von dem Mitarbeiter geben lassen
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zappy26.11.07 08:36
Sollte der Einwand von Vodafone abgelehnt werden, kann man danach aber mit Sicherheit kein iPhone mehr freischalten. Dann wäre es zu spät. Das ist das Risiko bis nach der Verhandlung zu warten. Ist halt nur die Frage welche Chancen das Verhandlungsergebnis noch so bietet. Wenn nur der Unlock bestätigt wird hat man ja gegenüber heute nichts gewonnen. Wenn es allerdings z.B. für 399,- Unlocked und ohne Vertrag verkauft werden muss hätte man durchaus noch was gewonnen.

Ich werde zumindest einen Zeugen mit zum T-Punkt nehmen wenn ich es noch vorher kaufe. Glaube nämlich nicht, dass der Unlock irgendwo schriftlich fixiert wird. Gibt es eigentlich im Vertrag, den man unterschreibt, eine Klausel, die einem Unlock entgegenspricht? Diese sollte man vor Unterzeichnung auf jeden Fall streichen, oder?
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JackB26.11.07 08:36
Ja, das iPhone macht ohne Flat keinen Sinn.

Allerdings ist das was die Telekomiker da anbieten ja wohl alles andere als eine Flat!

Diese lächerlichen Inklusivminuten hab ich ja in zwei Tagen abtelefoniert! Da können sie sich die Datenflat echt schenken - wenn man mit dem iPhone nicht telefonieren kann... Da hat ja jeder Diskounter mittlerweile echte Flats für einen Apple und ein i!

Also her mit den ungelockten iPhones!
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zappy26.11.07 08:41
Für mich ist die Daten-Flat interessanter als eine Telefon-Flat. Daher werde ich wohl einen Complete Tarif nehmen.

Laut diesem Text werden _alle_ im Moment verkauften iPhones auf Wunsch freigeschaltet:

"Das iPhone ist nur im Zusammenhang mit dem Abschluss eines T-Mobile Vertrags in einem der T-Mobile Complete-Tarife mit entsprechender SIM-Karte der T-Mobile Deutschland GmbH nutzbar. Aufgrund einer gerichtlichen Verfügung ist T-Mobile jedoch derzeit verpflichtet, eine Entsperrung des SIM-Lock anzubieten. Dieser Verpflichtung kommt T-Mobile bis zur gerichtlichen Klärung selbstverständlich nach. Sofern Sie das iPhone mit der SIM-Karte eines anderen Netzbetreibers nutzen wollen, können Sie dieses in allen Telekom Shops, in denen das iPhone verkauft wird, beauftragen"
Quelle: <http://www.t-mobile.de/downloads/iphone/tarifdetails.pdf>
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zappy26.11.07 08:55
Albert: Vielleicht geht es online doch. Für einen Unlock ist ja mit Sicherheit das Kaufdatum und nicht das Datum an dem man den Unlock durchführen lassen möchte (eventuell erst nach der Verhandlung) entscheidend. Daher kann man Online bestellen und in Ruhe abwarten was am Donnerstag geschieht.
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Albert 2Stein26.11.07 11:29
zappy: Ja, Du kannst auf alle Fälle jetzt online bestellen und hast dann 2 Wochen Zeit vom Vertrag zurückzutreten. Allerdings darfst Du in der Zeit weder das iPhone, noch die SIM verwenden, sonst ist das Widerrufsrecht aufgehoben. Aber so bist Du auf der sicheren Seite, falls das Gerichtsurteil bewirkt, dass alles wieder beim alten ist, dann hast Du Deinen Vertrag nämlich zu den jetzt gültigen Bedingungen abgeschlossen.
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