Cloud-Gaming-Regeln des App Stores erneut vor Gericht – Berufungsfrist geht an Apple vorüber
Apples Regeln verbieten derzeit Cloud-Gaming-Apps à la Netflix. In Cupertino ist es nicht vorgesehen, über eine App mehrere Spiele streamen zu können, Cloud-Gaming selbst ist jedoch nicht verboten. Hier möchte man allerdings jedes dafür konzipierte Spiel separat in den App Store aufnehmen und begründet dies unter anderem mit „echten und neuartigen Risiken“ in puncto „Sicherheit und Datenschutz“. Bei Videodiensten bestehe diese Gefahr hingegen laut Apple nicht. Gegner dieser Praxis sind der Auffassung, dass es jedoch unverhältnismäßig viel Aufwand und Ressourcen erfordere und deshalb die Einstiegshürde für Entwickler erhöhe (siehe
). Da zentrale Apps, die diese Art des Spielens ermöglichen, außerdem wie ein separater Store fungieren, liegt für viele eine andere Vermutung nahe: Apple möchte sich die Umsatzbeteiligung womöglich nicht entgehen lassen.
Cloud-Gaming: Regularien zu hoch gegriffenErst vor etwa einem Monat schuf das Berufungsgericht in London der Regulierungsbehörde eine erneute Basis zur Untersuchung des Browser- und Cloud-Gaming-Marktes, indem es ein im Vorfeld erteiltes Urteil aufhob. Mit dieser Entscheidung stärkte man die Autorität der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA). Im Rechtsstreit geht es unter anderem um Apples Entscheidung, Cloud-Gaming-Apps im App Store zu beschränken. Gerade in diesem Bereich seien Apples Richtlinien sehr verallgemeinernd und wirken sich somit schädlich für die Sparte aus. Im November 2022 leitete die CMA daher eine Untersuchung der von Apple und Google eingeführten Limitierungen ein. Diese wurde jedoch vom Competition Appeal Tribunal (CAT) in Übereinstimmung mit Apple gestoppt, da die CMA entsprechende Fristen zur Ermittlung überzogen hätte.
Apple lässt Frist verstreichenDer neue Entscheid des Berufungsgerichts vom 30. November sieht dies offensichtlich nicht so – die CMA habe innerhalb ihrer rechtlichen Grenzen gehandelt. Man legte fest, dass die Untersuchung bis zur Bestätigung der Berufungszulassung ausgesetzt ist, worauf noch eine 21-tägige Unterbrechung zu folgen hat. Die
Wiederaufnahme des Verfahrens ist demnach für den Zeitraum ab dem 24. Januar des kommenden Jahres angesetzt. Sie erfolgt nach der vor wenigen Tagen verstrichenen Frist, in welcher niemand – insbesondere Apple – seine Einwände vor dem Obersten Gerichtshof erhob.
Einige Cloud-Gaming-Dienste haben es übrigens dennoch auf das iPhone geschafft: Sie umgehen die Regeln des kalifornischen Unternehmens, indem sie auf browserbasierte Schnittstellen setzen und gänzlich auf eine App verzichten.