Corona-Warn-App: Veranstalter können ab sofort potenziell infizierte Gäste warnen
Seit einigen Monaten bereits verfügt die Corona-Warn-App über eine Check-in-Funktion unter anderem für Restaurants, Ladengeschäfte und Veranstaltungen. Kontaktierung und Information möglicherweise infizierter Gäste, Kunden oder Besucher müssen allerdings bislang stets durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Ob das besser funktioniert als bei der Luca-App, die jüngsten Berichten zufolge von zahlreichen Behörden weitgehend ignoriert wird, ist nicht bekannt.
Veranstalter können "in Vertretung" informierenDas jüngste Update der Corona-Warn-App (CWA) ermöglicht es Organisatoren einer Veranstaltung, alle Gäste in Vertretung für eine positiv getestete Person vor einer möglichen Infektion zu warnen. Das gilt auch dann, wenn der infizierte Besucher nicht mithilfe der CWA eingecheckt hat. Mit dieser neuen Funktion sollen nach wie vor bestehende Lücken bei der Unterbrechung von Infektionsketten geschlossen und die Gesundheitsämter entlastet werden. Der Datenschutz ist dabei ebenso gewährleistet wie bei allen anderen Features der von SAP und Deutscher Telekom entwickelten Anwendung, da dem Veranstalter weder Namen noch Anschriften der Gäste bekannt sind.
Gesundheitsamt muss Organisatoren kontaktierenDamit eine Warnung erfolgen kann, muss das jeweilige Gesundheitsamt nach dem positiven Corona-Test eines Gastes den Organisator der Veranstaltung kontaktieren. Wenn dieser einen QR-Code für sein Event erstellt hatte, erhält er von der Behörde eine TAN, mit deren Hilfe er in der Corona-Warn-App die Warnung erstellen kann. Diese wird dann an alle zum betreffenden Zeitpunkt eingecheckten Besucher geschickt. Den genauen Ablauf beschreiben die Entwickler in einem aktuellen und ausführlich bebilderten
Beitrag im Blog der Corona-Warn-App.
Vollständiger Schutz von Genesenen nach erster ImpfungDie zweite Neuerung des jüngsten Updates, welches ab sofort im
iOS App Store zur Verfügung steht, betrifft die Anzeige des Impfstatus bei Genesenen. Diese gelten unmittelbar nach ihrer einmaligen Impfung als vollständig geschützt, unterliegen also nicht der ansonsten geltenden 14-tägigen Karenzzeit. Version 2.9.0 erkennt diese Ausnahme und zeigt in solchen Fällen den vollständigen Impfschutz unmittelbar nach der Impfung an. Allerdings gilt das nicht, wenn Genesene das Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben. Da dieses stets nur einmal gespritzt wird, kann die App keine Unterscheidung vornehmen und geht erst nach 14 Tagen von einem vollständigen Impfschutz aus. Darüber hinaus lassen sich jetzt Auffrischungsimpfungen in die Corona-Warn-App übertragen.
Corona-Warn-App im iOS App Store
Corona-Warn-App im Google Play Store