Dänemark: Austauschgerät muss bei defektem Neugerät ebenfalls neu sein
In Dänemark hat ein Gericht entschieden, dass ein Kunde Anrecht auf ein tadellos funktionierendes Neugerät hat. Apple darf dänischen Kunden demnach kein gebrauchtes generalüberholtes Gerät als Ersatz für ein defektes Neugerät eintauschen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Kunde den Kaufvertrag in Erwartung abschließt, ein funktionierendes Neugerät zu erhalten. Ein Defekt kann daher nicht dadurch abgemildert werden, ihm ein gebrauchtes Ersatzgerät anzubieten, weil dies den ursprünglichen Kaufvertrag verletze.
Auslöser für die gerichtliche Entscheidung war eine Klage von David Lysgaard, der bereits im Jahr 2011 gegen diese Praxis von Apple geklagt hatte. Lysgaard hatte damals für 4.399 Kronen, umgerechnet ca. 600 Euro, ein iPhone gekauft. Diese funktionierte jedoch nicht ordnungsgemäß, woraufhin Apple dieses gegen ein generalüberholtes iPhone eintauschen wollte. Hierbei handelt es sich meist um Geräte mit neuem Gehäuse und gebrauchten Komponenten im Inneren, die Apple selbst auch vergünstigt
anbietet. Lysgaard war damit jedoch nicht einverstanden, da er ein Neugerät bestellt hatte.
Inwieweit die Entscheidung des dänischen Gerichts Bestand haben wird, hängt davon ab, ob Apple gegen das Urteil in Berufung gehen und damit Erfolg haben wird. Wenn sich die Ansicht der Richter bezüglich Apples Austauschpraxis auch in höheren Instanzen durchsetzt, würde dies für Apple höhere Produktionskosten bedeuten. So müssten Qualitätskontrollen verschärft und zusätzliche Austauschgeräte gefertigt werden.
Lysgaard jedenfalls
zeigte sich mit dem Urteil zufrieden, während die dänische Handelskammer eine Änderung der dänischen Verbraucherschutzgesetze
fordert, welches auch Ersatz erlaubt, der nicht vollständig mit den Eigenschaften des ursprünglichen Kaufs übereinstimmt. Apple selbst wollte gegenüber dänischen Medienvertretern den Rechtsstreit und die Entscheidung des Gerichts nicht kommentieren.