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Datenschützer melden sich: Apples Fiebermessungen in Ladengeschäften auf dem Prüfstand

Wie viele andere Einzelhändler auch hat Apple die deutschen Ladenfilialen wieder geöffnet. Nachdem die Apple Stores wegen der Corona-Pandemie zuvor längere Zeit geschlossen waren, sind die Geschäfte inzwischen wieder für Kunden zugänglich. Im Vergleich zu vielen anderen Einzelhändlern setzt Apple erweiterte Corona-Schutzmaßnahmen durch. Zusätzlich zu der obligatorischen Bedeckungspflicht für Mund und Nase sowie den geltenden Abstandsregeln messen Mitarbeiter im Schnellverfahren die Körpertemperatur jedes Kunden, bevor dieser den Laden betritt. So sollen Anzeichen eines viralen Infektes erkannt werden. Die Maßnahme ruft jetzt den hessischen Datenschutzbeauftragten auf den Plan. Der Grund: Das Unternehmen verstößt mit den Messungen unter Umständen gegen geltende Datenschutzregeln in Hessen und anderen Bundesländern.


Hessen prüft Verbot von Apples Temperaturmessungen
Das Büro des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch befasst sich momentan mit einem Prüfverfahren bezüglich Apples Maßnahme, die Körpertemperatur von Kunden per Infrarot-Thermometern zu ermitteln, so die FAZ. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung stellte dazu eine entsprechende Anfrage. Ronellenfitsch bestätigte zwar die Untersuchung, nannte mit der Begründung des „laufenden Verfahrens“ jedoch keine Einzelheiten. Der Fall soll bei der nächsten Konferenz aller Datenschutzbeauftragter der 16 Bundesländer vorgebracht und besprochen werden.

Am Montag überzeugten sich Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten incognito im Apple Store an der Frankfurter Fressgass’ von dem Vorgang, den jeder Besucher eines Ladengeschäfts des Unternehmens über sich ergehen lassen muss. Zu prüfen sind die Verhältnismäßigkeit des Verfahrens und eine etwaige Nutzung von Messdaten.

Datenschutzbeauftragter sieht Apples Maßnahme kritisch
Ronellenfitsch äußerte sich zuvor bereits kritisch zu Apples Temperaturmessungen. In einem Radiointerview mit HR Info kündigte er an, Maßnahmen einzuleiten, um entsprechende Fiebermessungen zu untersagen. Infrarot-Thermometer sorgen laut Ronellenfitsch für eine Scheinsicherheit, obwohl es längst andere adäquate Maßnahmen gebe. Der Datenschutz eines Menschen sei zwar nicht wichtiger als die Gesundheit der Bevölkerung, doch Apples Vorgehen bedeute schlicht einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre des Kunden. Das Unternehmen hat sich noch nicht zur laufenden Untersuchung geäußert. Apple betont jedoch per Aushang an jedem Ladengeschäft, keine entsprechenden Daten zu speichern.

Kommentare

Scrembol
Scrembol13.05.20 09:30
🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️
Gaming Podcast DADDY ZOCKT von Ex-PiranhaBytes Entwickler. Meine Single YOUR EYES - Eric Zobel überall streamen!
0
aMacUser
aMacUser13.05.20 09:30
Manchmal ist dieser Datenschutz einfach lächerlich. Wieso sollte es mich als Besucher interessieren, ob da einer mit einer Wärmebildkamera steht (sofern natürlich nichts aufgezeichnet wird)? Am Ende habe ich doch sogar selbst einen Vorteil daraus, wenn sie feststellen, dass ich Fieber habe, ohne es selbst gemerkt zu haben.
In den meisten Ladengeschäften gibt es vollkommen legal Überwachungskameras, und da sollen jetzt Wärmebildkameras (die vorher jeder sehen kann) böse sein?
+13
itomaci
itomaci13.05.20 09:38
Typische Beamtenposse aus Michel-county
“An iPod. A phone. An internet communicator. And a camera”
0
pan12345613.05.20 09:38
Die Kunden die zu Apple gehen sind doch dieselben die sich bei Twitter und Facebook nackt ausziehen und alles preisgeben. Die wissen doch schon alles. Da muss der Datenschutz sich nicht weiter drum kümmern.

Manchmal habe ich das Gefühl der Datenschutz ist aus dem letzten Jahrhundert.
Aber sie müssen ja meckern damit sie eine Daseinsberechtigung haben.
Sie wollen ja auch weiterhin ihr gutes Gehalt bekommen.
-20
Troubadixderdritte13.05.20 09:48
Unsere Welt bricht auseinander... und der Datenschutzbeauftragte kümmert sich ums Fiebermessen im Applestore. 🤦‍♂️
+7
Cupertimo13.05.20 09:51
pan123456
Die Kunden die zu Apple gehen sind doch dieselben die sich bei Twitter und Facebook nackt ausziehen und alles preisgeben.

Ich bin Apple-Kunde und habe weder Facebook noch Twitter oder Instagram, und ich ziehe mich auch nicht auf sonstigen Medien nackt aus oder gebe irgendwas über mich preis. Und nu? Merkste was?
+13
Wiesi
Wiesi13.05.20 09:55
Als ich die Überschrift zu diesem Thread gelesen habe, mußte ich gleich lachen. Im Thread habe ich mich dann über die vielen Minushaken gewundert. Da muß natürlich auch noch schnell posten.
Everything should be as simple as possible, but not simpler
-8
pan12345613.05.20 09:59
Cupertimo
pan123456
Die Kunden die zu Apple gehen sind doch dieselben die sich bei Twitter und Facebook nackt ausziehen und alles preisgeben.
Ich bin Apple-Kunde und habe weder Facebook noch Twitter oder Instagram, und ich ziehe mich auch nicht auf sonstigen Medien nackt aus oder gebe irgendwas über mich preis. Und nu? Merkste was?
Was soll ich jetzt merken?
-11
Wiesi
Wiesi13.05.20 10:22
Cupertimo

Ich merke auch nichts. Du gibst ja nichts von Dir Preis.
Everything should be as simple as possible, but not simpler
-3
FlyingSloth
FlyingSloth13.05.20 10:26
Wie die Kommentare wohl aussehen würden, wenn es sich nicht im einen Apple Store handeln würde?
Fly it like you stole it...
+5
Moka´s Onkel
Moka´s Onkel13.05.20 10:28
pan123456
Was soll ich jetzt merken?

Naja, dass der durchschnittliche Apple Kunde sich doch mit dem Thema Datenschutz vielleicht eher auseinandersetzt als der durchschnittliche Android-Nutzer - so wie Apple dem Thema auch einen höheren Stellenwert beimisst als Google und Facebook es tun.

Und insofern der Post in die falsche Richtung galoppierte.
+9
Wiesi
Wiesi13.05.20 10:30
FlyingSloth
Wie die Kommentare wohl aussehen würden, wenn es sich nicht im einen Apple Store handeln würde?

... wenn es nicht diese vermaledeite Rechtschreibehilfe gäbe?
Everything should be as simple as possible, but not simpler
-8
Lailaps
Lailaps13.05.20 10:43
Die Datenschützer „prüfen“ ob die Erfassung der Temperatur rechtmäßig ist und was mit den Daten geschieht.

Was ist daran schlecht oder verwerflich? Das geht nicht nur Apple so sondern das ist ganz normales Vorgehen.
Her mit der Pizza-Mix
+9
Wiesi
Wiesi13.05.20 10:44
Monka´s Onkel
Naja, dass der durchschnittliche Apple Kunde sich doch mit dem Thema Datenschutz vielleicht eher auseinandersetzt als der durchschnittliche Android-Nutzer

Und was ist, wenn ich die Kausalkette nun ergänzen würde?
....da der durchschnittliche Apple Kunde reicher ist als der durchschnittliche Android-Nutzer muß er mehr verbergen.

Natürlich tute ich das nicht. Ich bin ja selber Apple Kunde.
Everything should be as simple as possible, but not simpler
-13
Hot Mac
Hot Mac13.05.20 10:53
Irgendein »Feinkost-Italiener« hat doch schon vor Wochen die Temperatur seiner Kundschaft gemessen.
Da hat sich niemand aufgeregt.

Im Hochsommer könnte es ein wenig schwierig werden, die tatsächlich Kranken von denen, die einfach nur Hitze abstrahlen, zu separieren.
+4
Wiesi
Wiesi13.05.20 10:54
FlyingSloth
Wie die Kommentare wohl aussehen würden, wenn es sich nicht im einen Apple Store handeln würde?

Das können wir nicht wissen, denn in diesem Falle gäbe es den Thread hier nicht.
Everything should be as simple as possible, but not simpler
0
Nekron13.05.20 10:56
Der Datenschutz ist nicht das einzige Gesetz in dieser Republik, es gibt auch noch etwas namens: "Hausrecht". Wenn der Besitzer eines Geschäfts die Regel aufstellt: jeder der rein möchte muss ein Video von sich Aufnehmen lassen auf dem er nackt auf einem Bein hüpft, dann kann er das machen (solange er nur Volljährige anspricht). Schließlich kann sich der potentielle Kunde entscheiden den Laden einfach nicht zu betreten. Im echten Leben gibt es auch keine Cookies, Inhalte von externen Anbietern oder versteckte Links.

Solange die Apple-Mitarbeiter nicht heimlich die Körpertemperatur von Personen messen und dies dokumentieren. Ist dies zu 100% gerechtfertigt!

Ein Großteil der "lauten" Datenschützer hat anscheinend mittlerweile die Fähigkeit verloren, zwischen virtueller und realer Welt zu unterscheiden. Wenn das so weiter geht werden bald Kindergärten verklagt da diese gratis Cookies an Kinder verteilen.
+8
nane
nane13.05.20 11:01
Nektron
Ein Großteil der "lauten" Datenschützer hat anscheinend mittlerweile die Fähigkeit verloren, zwischen virtueller und realer Welt zu unterscheiden. Wenn das so weiter geht werden bald Kindergärten verklagt da diese gratis Cookies an Kinder verteilen.
hahaha... +1
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
+2
WollesMac
WollesMac13.05.20 11:10
Einlassregeln sind immer "kritisch", weil man damit schnell in dem Bereich der Verletzung der Menschenwürde und somit Grundrechte ist. Da hilft auch das Hausrecht nicht. Einbeinig nackig tanzende als Einlasskriterium dürfte die Menschenwürde verletzen und somit rechtswidrig sein. Hausrecht hin oder her - auch das ist nicht grenzenlos. Es muss also nachvollziehbare Gründe geben, die mindestens ethisch vertretbar sind und ein Blick darauf geworfen werden, welche Rechte wie und bei wem in der Öffentlichkeit eingeschränkt werden und ob es mildere Mittel gibt. Kritisiert wird in dem Blog eher das sichtbare "Aussortieren" mittels Temperaturmessung, weil es möglicherweise nicht sinnhaft ist oder es mildere Möglichkeiten für den Betreiber gibt. Dann wäre diese Datenerhebung (wenn es denn eine ist - er sagt es ist) wohl zu untersagen. Es ist eine Rechtsauffassung des dortigen Datenschützers -erstmal grundsätzlich für alle Geschäfte- und er wird die Vorgehensweise noch genau prüfen.
+2
Pixelmeister13.05.20 11:32
Es macht Sinn, zu überprüfen, ob der Datenschutz eingehalten wird. Ich gehe aber davon aus, dass das der Fall ist, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass Apple irgendwelche Daten (Gesichtserkennung, Profilbildung ...) miteinander verknüpft oder speichert. Die werden einfach einen Scanner an den Kopf halten und bei erhöhter Temperatur den Zugang verweigern. Oder stelle ich mir den Vorgang falsch vor?
+7
Nekron13.05.20 11:44
WollesMac
Einlassregeln sind immer "kritisch", weil man damit schnell in dem Bereich der Verletzung der Menschenwürde und somit Grundrechte ist. Da hilft auch das Hausrecht nicht. Einbeinig nackig tanzende als Einlasskriterium dürfte die Menschenwürde verletzen und somit rechtswidrig sein. Hausrecht hin oder her - auch das ist nicht grenzenlos. Es muss also nachvollziehbare Gründe geben, die mindestens ethisch vertretbar sind und ein Blick darauf geworfen werden, welche Rechte wie und bei wem in der Öffentlichkeit eingeschränkt werden und ob es mildere Mittel gibt. Kritisiert wird in dem Blog eher das sichtbare "Aussortieren" mittels Temperaturmessung, weil es möglicherweise nicht sinnhaft ist oder es mildere Möglichkeiten für den Betreiber gibt. Dann wäre diese Datenerhebung (wenn es denn eine ist - er sagt es ist) wohl zu untersagen. Es ist eine Rechtsauffassung des dortigen Datenschützers -erstmal grundsätzlich für alle Geschäfte- und er wird die Vorgehensweise noch genau prüfen.

Ethisch mag mein (sarkastischer) Vorschlag fragwürdig sein, aber mit dieser Logik müsste jeder Wet-Shirt Contest vor Gericht landen, da hierbei ja auch wieder Menschen (bzw. Frauen) dazu aufgeforderten werden sich freiwillig zu entblößen. Solange das Einlasskriterium nicht direkt verletzend ist (z.B. kein Einlass für Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft) darf der Hausherr die Regeln so aufstellen wie er will, Hausrecht.
+2
sierkb13.05.20 11:59
Noerr (12.03.2020): Datenschutz und Coronavirus-Prävention - Fiebermessung am Eingang zum Betriebsgelände
*****Update vom 02.04.2020 - 23:00 Uhr: Handreichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden*****

Auch aufs Hausrecht wird da eingegangen.

BHO Legal (10.03.2020): Datenschutz vs. Corona-Virus – Was Unternehmen beachten müssen
Der neuartige Corona-Virus („SARS-CoV-2“ bzw. Covid-19) bereitet aktuell Menschen in der ganzen Welt große Sorgen. Die stetig wachsende Zahl der Infizierten verlangt, dass geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens getroffen werden. Maßnahmen, bei denen sensible Gesundheitsdaten, erhoben werden, sind datenschutzrechtlich unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO und nationalen Gesetzen zurückhaltend zu bewerten.
In diesem Beitrag soll kurz dargestellt werden, in welchem Umfang Unternehmen Gesundheitsdaten speichern und zum Schutz der Mitarbeiter und zur Prävention vor dem Corona-Virus verwenden dürfen. Die Rechtslage ist aber noch undurchsichtig, Änderungen an der „herrschenden Meinung“/den Positionen können sich im Laufe der nächsten Wochen noch ergeben. Der Beitrag wird regelmäßig aktualisiert werden.


activeMind AG (19.03.2020): Datenschutz beim Umgang mit dem Corona-Virus in Unternehmen
Das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) ist zurzeit allgegenwärtig. In der Hoffnung die Ausbreitung des Virus noch einschränken oder gar kontrollieren zu können, werden weltweit Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Dabei werden nicht nur staatliche Akteure aktiv. Auch Unternehmen stehen vor der Herausforderung mit der Gefahr durch das Virus umgehen zu müssen.
Neben der Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiter, die neben die Bemühungen um Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebs tritt, stellt sich vielen die Frage, welche Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus überhaupt möglich sind. Neben vielen arbeitsrechtlichen Vorgaben müssen insbesondere auch die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) befolgt werden.


Insbesondere die Abschnitte Beispiel Temperaturmessung sowie Maßnahmen aufgrund von Allgemeinverfügungen der Behörden
0
WollesMac
WollesMac13.05.20 12:00
nö darf er nicht, Nekron - insbesondere wenn es um informationelle Selbstbestimmung oder Menschenwürde geht, ist da die Lunte extrem kurz - gibst ja selbst das beste Beispiel mit der Staatsangehörigkeit. Und die Zeiten ändern sich. Ich kenne noch Veranstaltungen mit "Zwergenwerfen" - wird, wohl noch in den USA gemacht, meine ich. Und mit einer derartigen Veranstaltung wirst Du in D nix werden. Unabhängig davon ging es nicht um die Veranstaltung, sondern um eine (möglicherweise zu restriktive) Einlassregelung. Eine Wet-Shirt-Einlassregelung zum Apple-Store? Was wäre das für eine Aufregung - und mit Sicherheit nicht durch Hausrecht gedeckt....Die Wet-Shirt-Veranstaltung im Apple-Store wäre wohl in heutiger Zeit noch nicht kritisch, obwohl ich mir da nicht sicher bin...
+3
Wiesi
Wiesi13.05.20 12:01
Selbst wenn das Fieber messen datenschutzrechtlch bedenklich wäre, so gibt es doch diverse Vorgänge die erheblich fragwürdiger sind. Der Datenschützer nutzt die Popularität von Apple um sich aufzuplustern.
Everything should be as simple as possible, but not simpler
+3
Tirabo13.05.20 12:13
Ich bin froh, dass in Deutschland der Datenschutz noch (einigermaßen) funktioniert und ernst genommen wird.

Aller Lächerlichmachungen zum Trotz.

Kontrolle ist besser als Vertrauen, gerade bei großen globalen Unternehmen. Das hat die Vergangenheit doch immer wieder gezeigt.

Ach ja, Apple sind ja die Guten
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Goosebump13.05.20 12:19
Schlimm, schlimm. Das mit dem Fieber messen, zum einem. Das hatte ich schon in der News letzte Woche angemerkt und heftig Minusse kassiert. Schimm ist aber fast noch eher, wie sehr Apples Verhalten hier größtenteils befürwortet wird. Am Ende sind die Datenschützer wahrscheinlich auch nur rechte oder linke Aluhut-Träger und VT, stimmts?
Es kann nicht sein, dass nun alle Maßnahmen unter dem Deckmantel Corona plötzlich okay sind. Apple kann ja auf die aktuell gesetzlich vorgschriebenen Masken und den Mindestabstand beharren, aber mit welchem Recht sperrt man Kunden mit Symptomen aus, die alles mögiche als Ursache haben können? Insbesondere Husten oder auch leichtes Fieber sind z.B. bei Heuschnupfen keine Seltenheit. Das geht einfach zu weit und zum Glück beschäftigt man sich nun damit! Da sollte man auch mal seine Apple-Brille absetzen!
-4
sierkb13.05.20 12:20
Wiesi
Der Datenschützer nutzt die Popularität von Apple um sich aufzuplustern.

Und wenn es eine Meldepflicht beim Datenschutzverstoß gibt?
Und wenn der Landesdatenschutzbeauftragte im Verdachtsfall qua Gesetz gezwungen ist, zu ermitteln und sowas zu prüfen, wenn er zuvor darüber benachrichtigt worden ist? Und wenn das Gesetz es verlangt, innerhalb von 72 Stunden nach einer tatsächlichen oder vermeintlicen Datenschutzverletzung die zuständigen Datenschutzbehörden zu benachrichtigen, wenn ein voraussichtlich hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht? Und wenn es empfindliche Bußgelder hagelt, wenn man eine solche Meldung bei den zuständigen Behörden nicht macht und unterlässt?

Artikel 33 EU-DSGVO: Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

Artikel 34 EU-DSGVO: Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
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ilig
ilig13.05.20 12:22
sierkb
Das Deutsche Rote Kreuz baute Kontrollpunkte auf, um bei Einreisenden die Temperatur zu messen. Ausländische Reisende ohne triftigen Grund dürfen nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Wieso wurde in diesem Fall nicht von Datenschutzbeauftragten geprüft?
-1
sierkb13.05.20 12:24
ilig
Das Deutsche Rote Kreuz baute Kontrollpunkte auf, um bei Einreisenden die Temperatur zu messen. Ausländische Reisende ohne triftigen Grund dürfen nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Wieso wurde in diesem Fall nicht von Datenschutzbeauftragten geprüft?

Wer sagt, dass es nicht überprüft bzw. sichergestellt wurde – evtl. vorher und unter Einbeziehung des eigenen Datenschutzbeauftragten bzw. der übergeordneten Ämter?
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Legoman
Legoman13.05.20 12:24
Ein Blick ins Gesetz erleichtert ja bekanntlich die Rechtsfindung.
BDSG
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch
1.
öffentliche Stellen des Bundes,
2.
öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
a)
Bundesrecht ausführen oder
b)
als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt.
Für nichtöffentliche Stellen gilt dieses Gesetz für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, es sei denn, die Verarbeitung durch natürliche Personen erfolgt zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Fraglich ist doch, ob bei einer vollkommen anonymen Erfassung eines einzelnen Datums ohne Speicherung überhaupt das BDSG greift.
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