Datenschutz: Apple veröffentlicht Richtlinien für US-Strafbehörden
Apple hat Richtlinien veröffentlicht, die zum Einsatz kommen, wenn US-amerikanische Strafbehörden eine Anfrage zur Herausgabe von Kundendaten einreichen. Grundsätzlich werden
Durchsuchungsbeschlüsse, richterliche Anordnungen, Überwachungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Zeugensicherung bearbeitet, wobei Apple vielfältige Auflagen stellt. Beispielsweise können Überwachungsmaßnahmen nur persönlich von den zuständigen Mitarbeitern der Behörden beantragt werden. Einzige Ausnahme bilden Notfälle bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben.
Apple listet auch auf, welche Daten man an Behörden übermitteln kann. Dazu zählen Käuferdaten zu einem Gerät, Kundendaten, iTunes-Käufe, Apple-Store-Käufe, iCloud-Verbindungsdaten und -Inhalte, Find-My-iPhone-Standort sowie Gerätedaten wie MAC und UDID. Darüber hinaus hilft Apple beim Extrahieren von Daten gesperrter iOS-Geräten, sofern diese mindestens über iOS 4 verfügen. Nicht möglich ist laut Apple die Überwachung von iMessage und FaceTime. Zudem werden weder GPS-Standort gespeichert, noch gelöschte E-Mails aufgehoben. Sofern nicht richterlich untersagt, werden betroffene Kunden außerdem über eine Datenweitergabe informiert.
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