De-Mail soll rechtlichen E-Mail-Verkehr vertrauenswürdiger machen
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche das Bürgerportalgesetz verabschiedet. In diesem wird das Kommunikationssystem De-Mail geregelt, welches nach Vorstellung des Bundesinnenministeriums den Austausch von E-Mails durch hohe Sicherheitsstandards vertrauenswürdiger machen soll. Bisherige E-Mails werden in der Regel unverschlüsselt übertragen, lassen sich manipulieren und ermöglichen trotz E-Mail-Adresse keine eindeutige Zuordnung zu einer Person oder einem Unternehmen. Diesem Problem will De-Mail mit von der Überwachungsbehörde akkreditierten De-Mail-Providern begegnen, welche
zertifizierte E-Mail-Adressen mittels Post-Ident-Verfahren juristischen Personen oder Institutionen zuordnen. Dabei werden die E-Mail-Adressen mit
max.
mustermann.
123@
musterdomain.de-mail.de nach einem festgelegten Schema vergeben. Auch Pseudonyme sind mit dem Schema pn_
musterpseudonym@
musterdomain.de-mail.de möglich. Der Datenaustausch zwischen den Adressen soll verschlüsselt und signiert erfolgen, um Manipulationen zu verhindern. Die De-Mail-Addressen werden kostenpflichtig sein, wie auch der rechtssichere elektronische Versand mit Sende-Bestätigung. Dennoch soll das De-Mail-System im Vergleich zu herkömmlichen Wegen nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums zu jährlichen Einsparungen von mindestens 1 Milliarde Euro führen. Nach einer erfolgreichen Pilotphase in Friedrichshafen soll De-Mail ab dem kommenden Jahr allgemein verfügbar sein.
Weiterführende Links: