Der Doppelklick im Zentrum einer Patentrechtklage gegen Apple und weitere Unternehmen
Oft wird in den Kommentaren angesichts zahlreicher Patentrechtklagen darüber diskutiert, ob wirklich jede Technologie auch schützenswert ist. Dies wird sich wohl auch im aktuellen Fall wiederholen.
Apple, Adobe, HTC und mehrere andere Unternehmen wurden wegen der Verwendung des Doppelklicks verklagt. Ein Unternehmen namens Hopewell Culture and Design beschuldigt die Hersteller, gegen ein gültiges Patent zu verstoßen. So wurde nicht der Doppelklick an sich patentrechtlich geschützt, angesichts der weiten Verbreitung und des jahrzehntelangen Einsatzes dieser grundlegenden Bedienweise auch kaum möglich, sondern die Umsetzung innerhalb eines Web-Browser bzw. interaktiver Umgebungen.
Im Jahr 2002 ließ sich Hopewell Culture and Design ein Patent mit Bezeichnung "Double-Clicking a Point-and-Click User Interface Apparatus to Enable a New Interaction with Content represented by an Active Visual Display Element" schützen. Apple ist vor allem bei iPhone und iPad betroffen, Adobe muss sich wegen Acrobat Reader rechtfertigen, HTC ebenfalls auf Grund mehrerer Smartphones. Das klagende Unternehmen fordert nun angemessenen Schadenersatz, der nach Möglichkeit auch von LG, Motorola, Opera, Palm, Quickoffice und Samsung einzufordern ist.
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