Details zum Patentabkommen zwischen Apple und HTC
Nachdem Samsung vor Gericht durchsetzen konnte, einen Einblick in das Patentabkommen zwischen Apple und HTC werfen zu dürfen, sind nun Details zu den Lizenzbedingungen zwischen den beiden Smartphone-Herstellern bekannt. Demnach sind in dem Abkommen
nicht alle Patente beider Unternehmen enthalten, ausgenommen sind Apples Design-Patente, jegliche Marken sowie ausgesuchte HTC-Patente. Zudem besteht auf die abgedeckten Patente beider Unternehmen für die Gegenpartei nur eine einfache Nutzungslizenz, die weder exklusiven noch weiterverwertbaren Charakter hat. Weiterhin ist Klausel enthalten, die HTC das Klonen von Apple-Produkten verbieten, wobei diese Regelung erst ein Jahr nach Abschluss des Patentabkommens in Kraft tritt. Sollte Apple ein HTC-Gerät als geklontes Produkt ansehen, wird das Problem außergerichtlich geregelt. Details zu den Lizenzgebühren sind geschwärzt, doch zahlt wie erwartet ausschließlich HTC an Apple, was unter anderem auf die zugekauften Mobilfunkpatente zurückzuführen ist, die mittlerweile im Besitz von Apple sind. Darüber hinaus sind auch noch andere Passagen des Patentabkommens geschwärzt, sodass nicht alle Details für die Öffentlichkeit ersichtlich sind.
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