Deutsche Regierung beschließt Vorratsdatenspeicherung
Im Bundestag haben die Mitglieder der drei Regierungsparteien CDU, SPD und CSU unter der Bezeichnung "Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" im Eilverfahren ein Gesetz zur
Vorratsspeicherung von Internet- und Telefonverbindungen verabschiedet. Dabei handelt es sich um sogenannte Metadaten, die unter anderem Zeitpunkt, Dauer, Herkunft und Ziel erfassen. Bisherige Gesetze zur anlasslosen Verbindungserfassung wurden vom Bundesverfassungsgericht aufgrund der unzulässigen Einschränkung der Grundgesetze aufgehoben. Auch der Europäische Gerichtshof hatte die dazugehörige europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit Verweis auf die EU-Grundrechte außer Kraft gesetzt.
Branchenverbände beklagen daher die Rechtsunsicherheit des neuen Gesetzes, welches auch keine Ausnahmen für Anwälte und Abgeordnete vorsieht. Bürgerrechtler werden voraussichtlich in den kommenden Wochen eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. Bis es in dieser Angelegenheit zu einer Entscheidung kommt, könnten Jahre vergehen. Parallel dazu wäre eine Klage von Unternehmen beim Europäischen Gerichtshof denkbar, da das Gesetz auch ausländische Unternehmen wie Telefonica betrifft.
Die Bundesregierung erwartet für die technischen Maßnahmen anfallende Kosten von mindestens 260 Millionen Euro, Unternehmensverbände rechnen mit bis zu 600 Millionen Euro. Die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung werden die großen Telekommunikationsunternehmen vermutlich an die Verbraucher durchreichen. Bereits jetzt gilt Deutschland neben den USA im Bereich Mobilfunk und Internet-Zugang als einer der teuersten Industriestaaten.
Ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich die Verbrechensbekämpfung verbessern kann, bleibt ebenfalls fraglich. Gerade im Bereich der organisierten Kriminalität sind effektive Gegenmaßnahmen zu erwarten, die eine Speicherung ins Leere laufen lassen.
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