FTC kritisiert iPhone-Reparaturen – teils wettbewerbswidriges Verhalten
Diskussionen zur Frage, wie einfach elektronische Geräte zu reparieren sein müssen, laufen seit vielen Jahren. Ein "Recht auf Reparierbarkeit", ohne dafür auf das Wohlwollen des jeweiligen Herstellers angewiesen zu sein, fordern Verbraucherschutzverbände weltweit. Auf 50 Seiten beklagt die FTC ("Federal Trade Commission") in einem
Bericht, dass viele große Hersteller allerdings keine besondere Motivation an den Tag legen, ihren Kunden einfache Reparaturen zu ermöglichen. Auch gegenüber Apple gibt es an mehreren Stellen Kritik bis hin zu Vorwürfen bezüglich wettbewerbswidrigen Verhaltens.
Kunden wollen günstige Reparaturen...Gleichzeitig dient Apple auch das Beispiel dafür, welch hohes Interesse Verbraucher daran zeigen, ihre Hardware kostengünstig instandsetzen zu lassen. Wie es im FTC-Bericht heißt, sorgte Apples Akkutausch-Programm des Jahres 2018 für reißende Nachfrage. So viele Nutzer nahmen das Angebot in Anspruch, für nur 29 Dollar einen neuen iPhone-Akku zu erhalten, dass die Verkaufszahlen neuer iPhones sogar sanken. Gleichzeitig dürfe man aber einen anderen Punkt nicht ignorieren, so die FTC. Vielen Kunden ist mangelnde Reparierbarkeit bewusst, dennoch entscheiden sich Verbraucher aufgrund anderer Design-Features bewusst für derlei Geräte.
...und zwar auch von DrittanbieternIm Falle Apple sei besonders kritisch zu bewerten, dass Cupertino es Drittanbietern unnötig schwer mache und teilweise die Kooperation verweigere. Dies reiche von schlechter Verfügbarkeit technischer Dokumentationen bis hin zur Verweigerung, Ersatzteile zur Verfügung zu stellen oder Drittanbieter-Ersatzteile zu erlauben. So müsse man bei solcher Hardware oft auf Funktionalität verzichten, dies betreffe vor allem den Tausch von iPhone-Displays und True Tone.
Bestimmungen teils wettbewerbswidrigDie FTC spricht Herstellern nicht generell das Recht ab, exakte Vorgaben für Reparaturen zu machen. Es sei aber leider zu beobachten, dass diverse Vorschriften geltenden Gesetzen widersprechen und somit als wettbewerbswidrig einzustufen seien. Darunter leiden vor allem die Verbraucher, welchen entweder Reparaturen versagt oder lediglich zu überhöhten Preisen angeboten werden. Wenn externe Reparaturstellen nicht selbst Komponenten austauschen dürfen, sondern Hardware einschicken müssen, stelle dies ebenfalls einen unzulässigen Wettbewerbsnachteil dar. Die FTC zitiert einen Fall aus Vermont, in dem ein Hardware-Shop keine iPhone-Kameras vor Ort wechseln durfte, da es sich um keinen "Authorized Reseller" handelte. Kein Kunde würde für eine recht einfache Reparatur eine Woche warten, wenn er im Apple Store oder in Apples Reparatur-Netzwerk noch am selben Tag Hilfe erhielte.
Das Fazit der FTCFür Kunden sei es durchaus wieder einfacher geworden, gängige Reparaturen selbst durchzuführen oder sich an Drittanbieter zu wenden. Gleichzeitig gehe dies aber oft mit dem Verlust der Herstellergarantie einher und sei daher keine echte Alternative. Von den Herstellern gebe es unzählige Erklärungen, warum es die vielfältigen Reparatur-Einschränkungen geben müsse – doch unabhängige Untersuchungen können jene Aussagen in den meisten Fällen nicht bestätigen. In der Automobil-Branche habe man beobachtet, wie Selbstregulierung der Hersteller funktionierte, sodass Kunden mehr Wahlfreiheit bezüglich Instandsetzungen haben. Leider folgten andere Sektoren diesem Beispiel nicht, gemeint ist vor allem Unterhaltungselektronik. Für die FTC bedeute dies, nun weitere Schritte einzuleiten und mit den Gesetzgebern zusammenzuarbeiten, um Kunden faire Bedingungen zu bieten und sicherzustellen, dass diese ihre defekten Geräte nicht zwingend durch neue Hardware ersetzen müssen.