Digitale Verwaltung: Arbeitsagentur und Jobcenter integrieren BundID
Ämterkommunikation findet in Deutschland traditionell in Präsenz oder auf Papier statt. Dies soll sich ändern, doch kochen die verschiedenen Institutionen oft ihr eigenes Süppchen. Die 2019 entstandene BundID will den elektronischen Behördenvorgang erleichtern: Ein zentrales Nutzerkonto speichert zentrale Identifikationsdaten und gibt sie in verschiedenen Formularen automatisch ein. Bei behördlicher Antwort oder Nachfrage laufen die Mitteilungen aller teilnehmenden Ämter im zentralen Postfach der BundID auf. Durch sichere Anmeldung mit einem zweiten Faktor wird eine hohe Datensicherheit angestrebt. Seit dem 22. Juli 2024 gilt dies auch für Arbeitsagentur, Jobcenter und Familienkassen, so das
Ministerium des Inneren und für Heimat.
Drei SicherheitsstufenDie BundID wird derzeit von der Bundesverwaltung sowie von fünf Ländern eingesetzt (Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland). Auf dem
Verwaltungsportal Bund können Anwender einen Online-Antrag heraussuchen und ihn mit Unterstützung der in der BundID hinterlegten Informationen ausfüllen. Um eine hohe Sicherheit zu gewährleisten, sieht die BundID drei Vertrauensniveaus vor: normal, substanziell und hoch.
Anmeldung und Wahl eines zweiten FaktorsEine BundID muss man sich zunächst einrichten. Je nach Sensibilität der ausgetauschten Informationen muss man sein Nutzerkonto über einen zweiten Faktor verifizieren. Die Anmeldung mit Nutzername und (selbstgewähltem) Kennwort genügt für eine das Standard-Vertrauensniveau. Für die Sicherheitsstufe "substanziell" können sich Anwender mit ihrem vom Finanzamt vergebenen ELSTER-Zertifikat nebst Kennwort authentifizieren. Das Vertrauensniveau "hoch" erfordert einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion nebst dazugehöriger sechsstelliger PIN sowie die
Ausweis-App auf einem NFC-fähigen Smartphone. EU-Bürger können alternativ die elektronische Identifikationsform ihres Heimatlandes nutzen. Wer kein Konto anlegen möchte, nutzt einen temporären Gastzugang, muss sich dann aber ebenfalls mit Online-Ausweis identifizieren. Wird eine BundID zwei Jahre lang nicht genutzt, wird sie automatisch gelöscht.
Bei der Anmeldung mit der BundID kann man sich auf unterschiedliche Weisen authentifizieren; größte Sicherheit bietet der Online-Ausweis oder eine europäische digitale Identitätskarte.
1200 unterschiedliche Vorgänge möglichMit dem Angebot der Bundesagentur für Arbeit sind laut Innenministerium derzeit über 1200 Online-Dienste und Behörden über eine Anmeldung per BundID verfügbar. Die Zahl soll möglichst schnell steigen: Im Februar hat die Bundesregierung eine Novelle des Online-Zugangsgesetzes
verabschiedet, welche einen einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronische Behördenvorgänge festschreibt. Das Einrichten einer BundID ist für sich genommen ein bürokratischer Akt; aus Anwendersicht wäre es begrüßenswert, wenn diese für möglichst viele Antragsverfahren zum Einsatz käme.