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Digitaler Nachlass: Apple gibt Kennwörter auch nicht an Erben

Was passiert mit digitalen Nutzerkonten, wenn der Betreffende verstirbt? Für die 72-jährige Peggy Bush aus Victoria gestaltete sich die Übernahme der Apple ID ihres verstorbenen Mannes deutlich schwieriger als erwartet. Wie sie gegenüber dem kanadischen Sender CBC beschreibt, verlangt Apple eine gerichtliche Verfügung, damit sie auf sein Nutzerkonto zugreifen darf. Für Apple setzt sich der Datenschutz auch nach dem Tod und gegenüber von Erben fort.

Sterbeurkunde genügt nicht
In der Sendung „Go Public“ beschreibt die Rentnerin das Problem: Auf dem gemeinsamen iPad spielte sie gerne ein Freemium-Kartenspiel. Um es am Laufen zu halten, benötigt sie allerdings das ihr nicht bekannte Passwort ihres Mannes. Ihre Tochter wendete sich an Apple und beschrieb das Problem und übermittelte auch eine Sterbeurkunde. Doch Apple weigerte sich, das Passwort zu nennen oder zurückzusetzen, und pochte stattdessen auf eine gerichtliche Verfügung.



„Das ist doch lächerlich. Ich konnte die Rente, die Leistungen und alles Mögliche von den Behörden erhalten. Aber von Apple konnte ich nicht einmal das blöde Passwort kriegen“, schimpfte die 72-Jährige. In der Tat reicht in den meisten Fällen eine Sterbeurkunde aus, allerdings ist das Erbrecht in Kanada und vielen anderen Ländern wie Deutschland noch nicht auf digitale Besitztümer zugeschnitten.

Digitaler Nachlass
In Reaktion auf den Bericht von Go Public regelte Apple das konkrete Problem der Bushs mit dem Kartenspiel und nennt den Fall ein „Missverständnis“, ohne allerdings auf weitere Einzelheiten einzugehen. Auf jeden Fall sollten Nutzer rechtzeitig auch ihren digitalen Nachlass regeln. So lassen sich beispielsweise Online-Konten bei einem Notar hinterlegen. Oder man zieht einen vertrauenswürdigen Freund hinzu, der im Todesfall an alle Daten kommen kann. Einige IT-Unternehmen wie etwa Google bieten auch Möglichkeiten, schon zu Lebzeiten festzulegen, was mit den Daten passiert. Bei Facebook gibt es einen "Gedenkzustand" für Nutzerkonten, um die Chronik weiterhin für Freunde und Verwandte anzuzeigen.

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Kommentare

rene204
rene20419.01.16 14:35
richtig so....
Gelassenheit und Gesundheit.. ist das wichtigste...
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senf_319.01.16 14:38
Nicht richtig so. Die Sterbeurkunde sollte reichen. Wie im 'echtem' Leben.
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Wizkid19.01.16 14:44
Auch im "echten Leben" reicht die Sterbeurkunde nicht. Die Sterbeurkunde ist nur der Nachweis des Todes mit entsprechendem Zeitpunkt, nicht jedoch eine Vollmacht zur Verfügung über einen eventuell vorhandenen Nachlass... Also - zumindest in meinen Augen - völlig korrekt.
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jirjen19.01.16 14:45
Die Sterbeurkunde reicht im richtigen Leben auch nicht, da sie kein Nachweis über die Erbfolge ist. Und selbst wenn zB eine Bank aufgrund der Sterbeurkunde an den einzigen Sohn auszahlt, kann sie das machen - aber nie befreiend gegenüber dem Erben.

Insbesondere in Deutschland liegt das Problem auch nicht beim Erbrecht, sondern bei den Anbietern. Der Erbe oder die Erben sind Gesmatrechtsnachfolger des Erblassers und als solche kann man vielleicht nicht das Passwort erfahren aber doch zumindest das Passwort zurücksetzen lassen wollen.
Ob AGB Bestimmungen zum nur lebenslangen Nutzungsrecht gültig sind, weiß ich nun aber nicht.
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paraneujahr19.01.16 14:53
Apple hat inzwischen das Passwort an die Witwe auf Gerichtsbeschluss herausgegeben:

http://www.macwelt.de/news/Apple-Erben-Witwe-9914091.html?r=364618038333507&lid=480837&pm_ln=33
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firstofnine19.01.16 14:58
Ein Gerichtsbeschluss, damit die alte Dame weiter ein Onlinekartenspiel zocken kann???? WTF?
Wann man nichts ändert, dann ändert sich nichts!
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Black Mac
Black Mac19.01.16 15:00
Und wenn die 2-Wege-Anmeldung der Apple-ID aktiv gewesen wäre? Apple weist bei der Einrichtung ja ausdrücklich darauf hin, dass sie das Kennwort nicht wiederherstellen können, wenn es zusammen mit dem geheimen Schlüssel verloren geht.


Bei nochmaligem Nachdenken ist das allerdings unwahrscheinlich. Niemand, der bei Sinnen ist, tut sich den Ärger mit Apples 2-Wege-Anmeldung an.
P.S.: Apple kann keine Dienste.
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glf19.01.16 15:07
Ich wäre schockiert, wenn Apple technisch in der Lage wäre ein Passwort herauszugeben!!!!!!! Da gehen bei mir alle Alarmglocken an!! Seitdem ich denken kann werden Passwörter in IT-Systemen als Hashes gespeichert, damit sie nicht im Klartext rumliegen. Wenn Sie irgendwo im Klartext rumliegen, ist es allerhöchste Eisenbahn alle seine Daten einzupacken und ganz schnell zu verschwinden.
Ich kann nur hoffen, dass es journalistischer/technischer Inkompetenz oder Unwissen geschuldet ist, dass hier von der Rausgabe eines Passwortes gesprochen wird. Ein Passwort zurück zu setzen ist etwas ganz anderes und sollte technisch immer möglich sein.
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breaker
breaker19.01.16 15:12
Black Mac
Bei nochmaligem Nachdenken ist das allerdings unwahrscheinlich. Niemand, der bei Sinnen ist, tut sich den Ärger mit Apples 2-Wege-Anmeldung an.
kA was du hast, aber die funktioniert vollkommen problemlos.
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MetallSnake
MetallSnake19.01.16 15:22
senf_3
Nicht richtig so. Die Sterbeurkunde sollte reichen. Wie im 'echtem' Leben.

Wohl wichtig so! Es gibt keine klare Regelung dazu, die muss jetzt erst gefunden werden. Also einfach mal mit den Daten rausrücken wäre falsch. Schon allein deshalb weil der verstorbene vorher nicht wusste was damit passiert.
Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.
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JoMac
JoMac19.01.16 15:26
glf

Das wäre in der Tat übel !

Allerdings lese ich im Originaltext nichts von der Herausgabe des Kennworts, nur dass geholfen wurde.



Zitat:
>> Apple won't talk policy

After Go Public contacted Apple, it did reach out to the Bush family and apologize for what it called a "misunderstanding," offering to help the family solve the problem — without a court order. At the time of publication, it was working with Donna Bush to do that.

Go Public asked Apple what its official policy is for customers trying to retrieve the passwords and digital information of family members who have died, but the company said it wouldn't comment. <<
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paraneujahr19.01.16 15:30
senf_3
Nicht richtig so. Die Sterbeurkunde sollte reichen. Wie im 'echtem' Leben.

Auch im richtigen Leben (hierzulande) reicht nicht immer die Sterbeurkunde. In manchen Fällen ist auch ein Erbschein nötig und das ist auch ein "Gerichtsbeschluss"
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Black Mac
Black Mac19.01.16 15:31
breaker
Black Mac
Bei nochmaligem Nachdenken ist das allerdings unwahrscheinlich. Niemand, der bei Sinnen ist, tut sich den Ärger mit Apples 2-Wege-Anmeldung an.
kA was du hast, aber die funktioniert vollkommen problemlos.
Bei mir war es der sprichwörtliche “Pain-in-the-ass”. Bei der Einrichtung wurde ich auf allen Geräten mit Fehlermeldungen bombardiert und musste mich sogar bei Diensten neu ausweisen, die höchstselbst von Apple waren. Die Verwaltung der App-spezifischen Kennwörter ist ebenfalls eine Qual. Nach kurzer Zeit bin zurück zum einfachen Kennwort und den Sicherheitsfragen.

Dagegen ist die Absicherung der Google-Dienste mit “Authy” oder “Google Authenticator” ein Traum! Aber vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden …
P.S.: Apple kann keine Dienste.
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Paddy259019.01.16 15:54
Black Mac
breaker
Black Mac
Bei nochmaligem Nachdenken ist das allerdings unwahrscheinlich. Niemand, der bei Sinnen ist, tut sich den Ärger mit Apples 2-Wege-Anmeldung an.
kA was du hast, aber die funktioniert vollkommen problemlos.
Bei mir war es der sprichwörtliche “Pain-in-the-ass”. Bei der Einrichtung wurde ich auf allen Geräten mit Fehlermeldungen bombardiert und musste mich sogar bei Diensten neu ausweisen, die höchstselbst von Apple waren. Die Verwaltung der App-spezifischen Kennwörter ist ebenfalls eine Qual. Nach kurzer Zeit bin zurück zum einfachen Kennwort und den Sicherheitsfragen.

Dagegen ist die Absicherung der Google-Dienste mit “Authy” oder “Google Authenticator” ein Traum! Aber vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden …

Ich nutze auch die 2-Wege-Anmeldung, inzwischen ohne Probleme. Allerdings war gerade die Einrichtung all dieser App-spezifischen Kennwörter anfangs sehr nervig, da immer wieder was nicht klappte... Inzwischen läuft es bei mir aber gut.
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jirjen19.01.16 16:06
paraneujahr
Auch im richtigen Leben (hierzulande) reicht nicht immer die Sterbeurkunde. In manchen Fällen ist auch ein Erbschein nötig und das ist auch ein "Gerichtsbeschluss"

In Deutschland jedenfalls sogar im Regelfall ohne Anführungszeichen


Man darf aber bei der ganzen Meldung hier nicht übersehen:

Kanada und USA haben ein völlig anderes Erbrecht als Deutschland oder Österreich. Nicht nur formellrechtlich sondern auch materiellrechtlich.

Die Witwe hatte nicht nur die beglaubigte Sterbeurkunde sondern auch eine letztwillige Verfügung. Und je nach Form von dieser, würde die auch bei uns sogar ausreichen.
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Jeronimo
Jeronimo19.01.16 16:16
Sind Sterbeurkunden inzwischen fälschungssicher? Falls nicht, wäre es absolut hinverbrannt, wenn ein solcher Wisch reichen würde, um ein Passwort zurückzusetzen (und darum scheint es hier zu gehen, denn wie schon von anderen angemerkt kann Apple das Passwort nicht "herausrücken", weil sie es eben nicht kennen). Und wer würde dann die Echtheit der Sterbeurkunde beurteilen? Ein Call Center Monkey? Ach komm.

Es ist schon richtig so, wie es ist. Natürlich macht Apple jetzt wegen dem Mediendruck einen auf "kleiner Dienstweg", aber auch zukünftig sollte es nicht so einfach sein, an den Account eines anderen heranzukommen, ob nun verstorben oder nicht. Sonst reicht ein bißchen social engineering, und zack ist der Account der Ex-Freundin ("Es… es kam so plötzlich. Jetzt ist sie leider tot. Schade. Hier ist die Sterbeurkunde.jpg, bitte Account freischalten. Danke.") gekapert.
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RyanTedder19.01.16 17:12
Man kann so einiges fälschen bzw von anderen klauen, von daher kann ich es schon irgendwo verstehen. Da bin ich schonmal froh das Apple da knallhart ist. Vielleicht sollte man es wenigstens so lösen das ein Besuch im nächsten Apple Store mit der original Urkunde ausreicht. Soll sich die Frau mit ihrem Lichtbildausweiß identifizieren und die Urkunde als Beweis des toten Ehemannes ausreichen. Falls es wirklich kriminelle Rentner gibt die den Tot ihres Partners faken um sich in Accounts hinein zu schleichen, dann ist das halt Pech. Vorkommen würde sowas garantiert, aber man muss das ganze mal ins Verhältnis setzen
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Jeronimo
Jeronimo19.01.16 17:29
RyanTedder
Falls es wirklich kriminelle Rentner gibt die den Tot ihres Partners faken um sich in Accounts hinein zu schleichen, dann ist das halt Pech. Vorkommen würde sowas garantiert, aber man muss das ganze mal ins Verhältnis setzen

Newsflash: Nicht nur Rentner können sterben, siehe mein Beispiel mit der Ex-Freundin oben.

Und wenn durch einen solchen Fall jemand unrechtmäßig Zugang zum Account eines anderen erhalten sollte, dann wäre das für Apple eben nicht "halt Pech", sondern mal wieder Anlass für ein neues "-gate", was die Medien mit höchstem Entzücken aufgreifen würden. Gerade Apple, die sich aktuell die Themen "Sicherheit" und "Privatsphäre" auf sämtliche Fahnen geschrieben haben, werden (hoffentlich) auch zukünftig entsprechende Vorkehrungen treffen.
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ratti
ratti19.01.16 18:05
Spannend wäre die Frage, wie man es denn richtig macht.

Bei Google habe ich die Mailadresse meiner Frau hinterlegen können, nach einem Jahr Inaktivität bekommt sie irgendwas geschickt — ich kann mich grad nciht so erinnern, das dürfte einer Passwort-Reset-Mail entsprechen.

Wie machen das eigentlich Banken? Kann man da mit irgend'nem Zettel aufkreuzen?
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tk69
tk6919.01.16 18:27
Ich denke Apple kann die Passwörter nicht herausgeben, weil sie sie auch nicht kennen...
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Waldi
Waldi19.01.16 18:30
Eine Sterbeurkunde ist heutzutage bestimmt auch für Apple leicht auf ihre Richtigkeit überprüfbar.
Sollte diese mißbräuchlich verwendet, oder gar gefälscht worden sein, so wäre das ein Fall fürs Gericht. Aber nicht Apples Verantwortung.
Ich verstehe also die vehementen Bedenken einiger hier nicht.
vanna laus amoris, pax drux bisgoris
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tranquillity
tranquillity19.01.16 19:17
Black Mac
Und wenn die 2-Wege-Anmeldung der Apple-ID aktiv gewesen wäre? Apple weist bei der Einrichtung ja ausdrücklich darauf hin, dass sie das Kennwort nicht wiederherstellen können, wenn es zusammen mit dem geheimen Schlüssel verloren geht.


Bei nochmaligem Nachdenken ist das allerdings unwahrscheinlich. Niemand, der bei Sinnen ist, tut sich den Ärger mit Apples 2-Wege-Anmeldung an.

Black Mac schon zum zweiten Mal Stuss für heute. Offensichtlich hast du den Sinn der Zwei-Wege-Anmeldung nicht verstanden, denn in vielen Fällen ist sie sehr sinnvoll. Und sie funktioniert problemlos.
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ratti
ratti19.01.16 19:46
tk69
Ich denke Apple kann die Passwörter nicht herausgeben, weil sie sie auch nicht kennen...

Das ist zu vermuten und zu hoffen, ist aber nur für die Fälle interessant, in denen der Zugang auch gleichzeitig zur Verschlüsselung genutzt wird.

Wo es nur um Authentifikation geht, steht es dem Anbieter der Applikation ja völlig frei, alternative Zugänge zu schaffen. Nichts anderes passiert, wenn dein Anbieter von dir völlig unbemerkt die Passwortverschlüsselungs-Methode ändert oder Du eine „Passwort vergessen“-Funktion nutzt.
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Krusty
Krusty19.01.16 22:18
Wenn ich jetzt sterbe, dann muss es doch möglich sein, dass mein Partner/Kind meine Softwarelizenzen/Filme/Songs erben kann. Früher waren die ja in der Schachtel und im Schrank, aber heutzutage gibt es ja nur noch Downloads.

Klar man kann das auch vor seinem Ableben selbst regeln, aber ich denke mal dass sich die meisten nicht um ihren digitalen Nachlass kümmern...
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Black Mac
Black Mac19.01.16 22:45
Krusty
Wenn ich jetzt sterbe, dann muss es doch möglich sein, dass mein Partner/Kind meine Softwarelizenzen/Filme/Songs erben kann. Früher waren die ja in der Schachtel und im Schrank, aber heutzutage gibt es ja nur noch Downloads.
Es gibt bei uns eine viel einfachere Lösung: Meine Frau hat Zugang zu allem, was in 1Password gespeichert ist. Die Kinder kennen zumindest das Passwort zur Apple-ID. Da muss Apple gar nix rausrücken.
P.S.: Apple kann keine Dienste.
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pünktchen
pünktchen20.01.16 08:00
"allerdings ist das Erbrecht in Kanada und vielen anderen Ländern wie Deutschland noch nicht auf digitale Besitztümer zugeschnitten."

Das ist der übliche Quatsch vom altmodischen Recht welches mit der ja total anderen digitalen Welt nicht klarkommt. Jedes halbwegs moderne Recht ist abstrakt gefasst und daher auch neue Sachverhalte anwendbar. Hier zB das deutsche BGB:

"§ 1922 Gesamtrechtsnachfolge

(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über."

Und natürlich gehören auch alle Ansprüche aus Verträgen mit Apple zu diesem Vermögen. Also muss Apple den Zugang ermöglichen. Was Apple als Nachweis der Rechtsstellung als Erbe verlangt ist eine andere Frage, aber in Kanada scheint ein Erbschein o.ä. normalerweise eben nicht erforderlich zu sein. Auch das hat nichts mit irgendwelchen digitalen Besonderheiten zu tun.
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thomas b.
thomas b.20.01.16 12:11
senf_3
Nicht richtig so. Die Sterbeurkunde sollte reichen. Wie im 'echtem' Leben.

Wenn man Ehepartner und Kinder hat, wer aus diesem Kreis ist denn mit nur der Sterbeurkunde berechtigt, das Erbe allein anzutreten? Etwa der, der zuerst damit kommt? Abgesehen davon kann man testamentarisch auch so einiges regeln, da sagt die Sterbeurkunde allein gar nichts aus.
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ratti
ratti20.01.16 17:46
Krusty
Wenn ich jetzt sterbe, dann muss es doch möglich sein, dass mein Partner/Kind meine Softwarelizenzen/Filme/Songs erben kann.

„Wenn ich eine App kaufe, muss es doch möglich sein, diese Weiterzuverkaufen!“

Denkt man halt so. Stört mich auch. Scheint aber nicht so zu sein.
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Cliff the DAU
Cliff the DAU21.01.16 12:48
Die Sterbeurkunde hat NOCH NIE ausreicht um zu erben. Man sollte aber schon zu Lebzeiten gegenseitige Verfügungs-/Zugriffsberechtigungen z.B. auf Bankkonten haben. Im Fall das blöden Passwortes genügt ein kleines Büchlein (bei Rentnern) wo alles wichtige drin steht. Empfehle ich eigentlich jedem.
„Es gibt keine Nationalstaaten mehr. Es gibt nur noch die Menschheit und ihre Kolonien im Weltraum.“
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