Digitaler Nachlass: Apple gibt Kennwörter auch nicht an Erben
Was passiert mit digitalen Nutzerkonten, wenn der Betreffende verstirbt? Für die 72-jährige Peggy Bush aus Victoria gestaltete sich die
Übernahme der Apple ID ihres verstorbenen Mannes deutlich schwieriger als erwartet. Wie sie gegenüber dem kanadischen Sender CBC beschreibt, verlangt Apple eine gerichtliche Verfügung, damit sie auf sein Nutzerkonto zugreifen darf. Für Apple setzt sich der Datenschutz auch nach dem Tod und gegenüber von Erben fort.
Sterbeurkunde genügt nichtIn der Sendung „Go Public“ beschreibt die Rentnerin das Problem: Auf dem gemeinsamen iPad spielte sie gerne ein Freemium-Kartenspiel. Um es am Laufen zu halten, benötigt sie allerdings das ihr nicht bekannte Passwort ihres Mannes. Ihre Tochter wendete sich an Apple und beschrieb das Problem und übermittelte auch eine Sterbeurkunde. Doch Apple weigerte sich, das Passwort zu nennen oder zurückzusetzen, und pochte stattdessen auf eine gerichtliche Verfügung.
„Das ist doch lächerlich. Ich konnte die Rente, die Leistungen und alles Mögliche von den Behörden erhalten. Aber von Apple konnte ich nicht einmal das blöde Passwort kriegen“, schimpfte die 72-Jährige. In der Tat reicht in den meisten Fällen eine Sterbeurkunde aus, allerdings ist das Erbrecht in Kanada und vielen anderen Ländern wie Deutschland noch nicht auf digitale Besitztümer zugeschnitten.
Digitaler NachlassIn Reaktion auf den Bericht von Go Public regelte Apple das konkrete Problem der Bushs mit dem Kartenspiel und nennt den Fall ein „Missverständnis“, ohne allerdings auf weitere Einzelheiten einzugehen. Auf jeden Fall sollten Nutzer rechtzeitig auch ihren
digitalen Nachlass regeln. So lassen sich beispielsweise Online-Konten bei einem Notar hinterlegen. Oder man zieht einen vertrauenswürdigen Freund hinzu, der im Todesfall an alle Daten kommen kann. Einige IT-Unternehmen wie etwa Google bieten auch Möglichkeiten, schon zu Lebzeiten festzulegen, was mit den Daten passiert. Bei Facebook gibt es einen "Gedenkzustand" für Nutzerkonten, um die Chronik weiterhin für Freunde und Verwandte anzuzeigen.
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