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Drohnen-Führerschein wird Pflicht: In diesen Fällen brauchen Sie den Kenntnisnachweis

Wenn Sie als Privatnutzer eine Flugdrohne mit einem Gewicht von zwei Kilogramm oder mehr verwenden wollen, müssen Sie seit dem Wochenende einen gültigen Kenntnisnachweis, den sogenannten Drohnen-Führerschein, vorweisen können. Die entsprechenden Bestimmungen aus der Drohnenverordnung vom April dieses Jahres sind am 1. Oktober in Kraft getreten.

Kenntnisnachweis ab 2 kg
Als Kenntnisnachweis gilt einerseits eine gültige Pilotenlizenz oder andererseits eine Prüfung an einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle. Dabei handelt es sich in der Regel um Flugschulen und Ingenieurbüros. Das Luftfahrt-Bundesamt hat eine 18 Stellen umfassende Liste anerkannter Prüfungseinrichtungen auf der Webseite veröffentlicht. Diese Liste soll sich in Zukunft aber noch weiter ausdehnen. Das Mindestalter zum Ablegen der Prüfung beträgt 16 Jahre, die Gültigkeit hält 5 Jahre. Regelmäßige Auffrischungen des Kenntnisnachweises sind also notwendig.


Inhaltlich soll es bei der Prüfung um Fragen aus den Fachgebieten des Luftrechts, der Meteorologie und des Flugbetriebs gehen. Die Prüfung kann vor Ort oder auch online abgelegt werden. Sollten Drohnen über zwei Kilogramm ohne den Drohnen-Führerschein verwendet werden, drohen Strafgelder bis zu einer Höhe von 750 Euro.


Kennzeichnungspflicht
Ebenfalls in Kraft getreten sind die Bestimmungen über die Kennzeichnungspflicht von Drohnen über 250 Gramm. Diese müssen für etwaige Schadensfälle mit einer Plakette ausgestattet werden, auf denen Name und Adresse des Besitzers vermerkt sind. Papier reicht dabei nicht, die Verordnung gebietet explizit, dass die Plakette »dauerhaft, feuerfest und fest mit dem Gerät verbunden sein« muss.

Flugverbotszonen
Bereits seit April gelten die Bestimmungen über Flugverbotszonen und Flughöhen. So ist etwa das Aufsteigen in sensiblen Gebieten untersagt. Dazu gehören Bundes- oder Landesbehörden, Verfassungsorgane, Kontrollzonen von Flugplätzen, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte sowie Menschenansammlungen. Auch über Wohngebieten ist der Einsatz untersagt, sofern die Drohne schwerer als 250 Gramm ist oder »in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen«. Dieser Tatbestand dürfte in der Regel erfüllt sein. Lediglich das ausdrückliche Einverständnis aller Grundstückseigentümer hebt das Verbot auf. Für Flughöhen über 100 Meter ist jeweils eine explizite Aufstiegserlaubnis vonnöten.

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Kommentare

macsmac
macsmac02.10.17 14:16
Viel zu lasch. Ab Flughöhe 20m und Akkueichweite 20min sollte es einen Führerschein geben!
-4
gorgont
gorgont02.10.17 14:21
macsmac
Viel zu lasch. Ab Flughöhe 20m und Akkueichweite 20min sollte es einen Führerschein geben!


sehe ich anders... Wer ein wenig Hirn hat, der sollte wissen was er darf und was er nicht darf. Die Möglichkeit, dass jeder Idiot sich bei Media Markt eine Drohne kaufen kann sollte anders geregelt sein.
Das mit dem Führerschein ist meiner Meinung nach nur Geldmacherei...
Wenn ich wollte kann ich auch ohne Führerschein fliegen...
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+1
aMacUser
aMacUser02.10.17 14:29
gorgont
Wenn ich wollte kann ich auch ohne Führerschein fliegen...
Wenn ich gewollt hätte, hätte ich auch ohne Führerschein Auto fahren können. Das heißt nicht, dass das sinnvoll ist.
+7
aMacUser
aMacUser02.10.17 14:30
macsmac
Viel zu lasch. Ab Flughöhe 20m und Akkueichweite 20min sollte es einen Führerschein geben!
So wie ich das verstanden habe, darfst du bei Drohnen über 2kg noch nichtmal 1cm hoch fliegen ohne Führerschein. Und über 100m darfst du ohne Sondergenehmigung sowieso mit nichts mehr fliegen.
+2
Legoman
Legoman02.10.17 14:38
gorgont
sehe ich anders... Wer ein wenig Hirn hat, der sollte wissen was er darf und was er nicht darf.
Genau da liegt das Problem...



"Von nichts sind wir fester überzeugt als von dem, worüber wir am wenigsten Bescheid wissen", sagte der Philosoph Michel de Montaigne schon in der Renaissance. Und der große Humanist Dieter Bohlen legte keine 500 Jahre später nach: "Das Problem ist – mach einem Bekloppten mal klar, dass er bekloppt ist …"
+5
aMacUser
aMacUser02.10.17 14:57
Legoman dem stimme ich voll zu.
Wenn man sich nur mal anschaut, die viele Leute, die einen PKW-Führerschein haben, nicht genug Hirn haben, um sich an die Verkehrsregeln zu halten, wie kann man dann darauf vertrauen, dass die in der Lage sind, vernünftig eine Drohne zu benutzen. Denn im Freien ist das wesentlich mehr als einfach nur einen Knopf auf der Fernbedienung zu drücken.
+4
macsmac
macsmac02.10.17 14:58
aMacUser

Gibt aber mittlerweile auch Drohnen unter 1kg, die bei wenig Wind höher als 20m steigen 😬
-1
macmuckel
macmuckel02.10.17 14:59
macsmac

Also wirklich! Und auf fliegen über 30m sollte die Todesstrafe stehen! Immer diese liberalen Gesinnungen, die gehören auch verboten! Ein Hoch auf den Autoritätsstaat!
+1
aMacUser
aMacUser02.10.17 15:07
macsmac
aMacUserGibt aber mittlerweile auch Drohnen unter 1kg, die bei wenig Wind höher als 20m steigen 😬
Da habe ich auch nie was gegen gesagt. Allerdings hast du bisher noch keine Begründung geliefert, warum die Grenze ausgerechnet bei 20m liegen sollte.
0
Legoman
Legoman02.10.17 15:09
aMacUser
macsmac
aMacUserGibt aber mittlerweile auch Drohnen unter 1kg, die bei wenig Wind höher als 20m steigen 😬
Da habe ich auch nie was gegen gesagt. Allerdings hast du bisher noch keine Begründung geliefert, warum die Grenze ausgerechnet bei 20m liegen sollte.

Kommt diese Debatte nicht etwas zu spät?
Da hättet ihr euch rechtzeitig in der Gesetzgebungsphase in den entsprechenden Fachgremien einbringen müssen.
An dieser Stelle ist die Diskussion weder hilfreich noch zielführend.
Da könnt ihr euch auch erbittert über die Gestaltung von Wolken streiten.
+2
Mr BeOS
Mr BeOS02.10.17 15:12
Wie sieht es mit Drachen steigen lassen und Modelflug aus?
In welches Verhältnis wird das zu Drohnen gesetzt, - weiß da jemand etwas genaueres?
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
0
caeruleus
caeruleus02.10.17 15:13
Finde ich völlig übertrieben. Bisher gab es keine Zwischenfälle. Sehe keinen Handlungsbedarf. Da ist sowieso die Frage, wer deinen "Führerschein" kontrollieren kann. Es wird wohl kaum jedes mal die Polizei anrücken, wenn jemand mit einer Drohne durch die Natur fliegt.
-2
Legoman
Legoman02.10.17 15:21
caeruleus
Finde ich völlig übertrieben. Bisher gab es keine Zwischenfälle
"Der Londoner Flughafen Heathrow hat Ärger mit Drohnen. Allein im vergangenen Jahr kam es zu 70 gefährlichen Zwischenfällen."

"Allein in Bayern seien im vergangenen Jahr 86 sicherheitsrelevante Vorfälle mit Drohnen registriert worden"

"Die Deutsche Polizeigewerkschaft wertet eine Mini-Drohne, die bei einer CDU-Wahlkampfveranstaltung in Dresden über Bundeskanzlerin Angela Merkel schwebte und nur wenige Meter von ihr entfernt abstürzte, als Sicherheitsrisiko und fordert Konsequenzen. Der Drohnen-Einsatz, den ein Mitglied der Piratenpartei initiiert hat, hätte sowohl für die Zuschauer als auch für die anwesenden Politiker gefährlich werden können."


Einfach mal Zeitung lesen??
+4
aMacUser
aMacUser02.10.17 15:23
Legoman
Kommt diese Debatte nicht etwas zu spät?
Da hättet ihr euch rechtzeitig in der Gesetzgebungsphase in den entsprechenden Fachgremien einbringen müssen.
An dieser Stelle ist die Diskussion weder hilfreich noch zielführend.
Da könnt ihr euch auch erbittert über die Gestaltung von Wolken streiten.
Ich will gar keine Diskussion, ich bin mit der aktuellen Regeln ja zufrieden.
0
caeruleus
caeruleus02.10.17 15:26
Legoman
caeruleus
Finde ich völlig übertrieben. Bisher gab es keine Zwischenfälle
"Der Londoner Flughafen Heathrow hat Ärger mit Drohnen. kam es zu 70 gefährlichen Zwischenfällen."

Naja, London ist nicht in Deutschland und das hat ja nichts mit dem neuen Gesetz zu tun. Man durfte auch vorher schon nicht in der Nähe von Flughäfen fliegen. Außerdem gelten alleine Sichtungen in der Nähe des Flughafens schon als "gefährliche Zwischenfälle". Meines Wissens nach gab noch nie einen Kontakt zwischen Drohne und Flugzeug...

Ich habe spasseshalber mal geschaut, ein Drohnenführerschein kostet im Ausbildungszentrum Dortmund immerhin 150€ bzw. 250€, das ist doch völlig übertrieben...
-2
macmuckel
macmuckel02.10.17 15:28
Legoman

Wenn es um Gesetzgebung geht ist jede Diskussion der Untertanen nicht zielführend. Dem Regime ist das eh egal.
-4
caeruleus
caeruleus02.10.17 15:31
Legoman
"Die Deutsche Polizeigewerkschaft wertet eine Mini-Drohne, die bei einer CDU-Wahlkampfveranstaltung in Dresden über Bundeskanzlerin Angela Merkel schwebte und nur wenige Meter von ihr entfernt abstürzte, als Sicherheitsrisiko und fordert Konsequenzen. Der Drohnen-Einsatz, den ein Mitglied der Piratenpartei initiiert hat, hätte sowohl für die Zuschauer als auch für die anwesenden Politiker gefährlich werden können.

Jo... jetzt erklär mir nochmal schnell, wie der Führerschein den potentiellen Terrorakt verhindert hätte?
Wenn es eine Minidrohne war, hätte der Besitzer ja nicht mal den Führerschein machen müssen... merkste was?
0
stargator02.10.17 15:31
Das Gesetz ist doch völlig übertrieben. Um im eigenen Garten mit einer 2.1 Kilo Drohne aus der Küche den Kaffee in den Garten zu fliegen, brauche ich jetzt einen Führerschein für 250 Euro und die Zustimmung aller Nachbarn, obwohl ich deren Grundstück gar nicht überfliege (bin ja nur ein bis 2m hoch und immer im eigenen Garten). Oder geht das doch?
+1
caeruleus
caeruleus02.10.17 15:33
ich habe gerade mal geschaut, eine DJI Phantom 4 wiegt 1,38 kg also ist es eh egal. Alles wie bisher, sorry, ich nehme alles zurück
-3
Legoman
Legoman02.10.17 15:36
macmuckel
LegomanWenn es um Gesetzgebung geht ist jede Diskussion der Untertanen nicht zielführend. Dem Regime ist das eh egal.
Lebst du zufällig in einem anderen Land? Nordkorea oder so?
+3
aMacUser
aMacUser02.10.17 15:38
caeruleus
Jo... jetzt erklär mir nochmal schnell, wie der Führerschein den potentiellen Terrorakt verhindert hätte?
Wenn es eine Minidrohne war, hätte der Besitzer ja nicht mal den Führerschein machen müssen... merkste was?
Wenn der Pilot dann vielleicht einen Führerschein gehabt hätte, hätte er gewusst, dass er dort in fliegen darf, was er bisher vielleicht nicht wusste. Und die Bezeichnung "Minidrohne" hat nicht unbedingt was mit dem Gewicht zu tun.
-4
radstar02.10.17 15:38
Ich frage mich bei dieser Diskussion, wie viele von euch schon mal einen Multikopter geflogen sind...

Seit 1,5 Monaten habe ich eine DJI Mavic Pro und falle somit nicht unter die Führerschein-Verordnung. ABER trotzdem sollte sich jeder Pilot seiner Verantwortung und möglichen Gefährdung anderer bewusst sein!
DJI hat ja für genau einen solchen Zweck die No-Fly-Zones in die Firmware integriert. D.h. in einem Radius um die Flughäfen kann ich noch nicht einmal die Rotoren starten.

Dass Drohnen nicht über Wohngebieten/Industrieanlagen/Personenansammlungen fliegen sollen, finde ich persönlich total ok.
Schließlich stehen wir gerade vor einem Umbruch in dieser Technologie. Wenn wir jetzt die Anti-Drohnen-Bevölkerungsgruppe "noch mehr" erschrecken, wird sich die Drohnentechnologie niemals (wenn überhaupt) durchsetzen können. Schließlich hören die Politiker auf die Ängste der Bürger, die brauchen nur laut schreien (Und das tun die Deutschen ja gerne).

Deswegen informiere ich mich vor JEDEM Flug genau, welche Schutzgebiete in meinem Fluggebiet liegen und ändere ggf. meine Pläne. Dazu gibt es auch gute Websiten wie Maps2Fly
+5
marco m.
marco m.02.10.17 15:44
Und ich kaufe mir erst gar keine. Wenn ich Aufnahmen aus der Luft sehen will, öffne ich Apple-, oder Google Maps.
Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!
-5
Legoman
Legoman02.10.17 16:22
Mr BeOS
Wie sieht es mit Drachen steigen lassen und Modelflug aus?
In welches Verhältnis wird das zu Drohnen gesetzt, - weiß da jemand etwas genaueres?
Folgender Absatz 3 wird angefügt:
„(3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilo- gramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauer- hafter und feuerfester Beschriftung an dem Flug- gerät anbringen.“


Siehe Schaubild. Neu hinzugekommen ist die Kennzeichnungspflicht.
+2
jensche02.10.17 16:38
radstar
Ich frage mich bei dieser Diskussion, wie viele von euch schon mal einen Multikopter geflogen sind...

Seit 1,5 Monaten habe ich eine DJI Mavic Pro und falle somit nicht unter die Führerschein-Verordnung. ABER trotzdem sollte sich jeder Pilot seiner Verantwortung und möglichen Gefährdung anderer bewusst sein!
DJI hat ja für genau einen solchen Zweck die No-Fly-Zones in die Firmware integriert. D.h. in einem Radius um die Flughäfen kann ich noch nicht einmal die Rotoren starten.

Dass Drohnen nicht über Wohngebieten/Industrieanlagen/Personenansammlungen fliegen sollen, finde ich persönlich total ok.
Schließlich stehen wir gerade vor einem Umbruch in dieser Technologie. Wenn wir jetzt die Anti-Drohnen-Bevölkerungsgruppe "noch mehr" erschrecken, wird sich die Drohnentechnologie niemals (wenn überhaupt) durchsetzen können. Schließlich hören die Politiker auf die Ängste der Bürger, die brauchen nur laut schreien (Und das tun die Deutschen ja gerne).

Deswegen informiere ich mich vor JEDEM Flug genau, welche Schutzgebiete in meinem Fluggebiet liegen und ändere ggf. meine Pläne. Dazu gibt es auch gute Websiten wie Maps2Fly

Ja ist leider so. viele Drohnen gegner haben noch nie eine Drohne in echt fliegen gesehen.

Und ja.. DJI hat diese No Fly Zones... da kann man wirklich nicht mal die Rotoren Starten. Das wissen viele z.b. nicht.

In den USA muss man für einige wenige Dollar seine Drohne registrieren.
+1
Hans Hoos
Hans Hoos02.10.17 17:06
Legoman
Da könnt ihr euch auch erbittert über die Gestaltung von Wolken streiten.
Ja, genau. Mehr Cumuluswolken!!!
Und diese drecks Schäfchenwolken-Hurensöhne gehören verboten – die sind doch eh' nur was für dieses WEICHEIER-PACK!!!1!!!einself
+1
ColoredScy
ColoredScy02.10.17 17:35
Es ist ist doch (schon lange) alles geregelt, was man darf - wo man fliegen darf, welche Versicherung man braucht, was/wen/wo man filmen/fotografieren darf usw.. Viele dieser Dinge gelten sogar unabhängig davon, ob das nun eine Drone ist oder nicht (z.B. Filmrechte, Flugräume).
Und natürlich halten sich da einige nicht dran (und werden es nicht tun, auch wenn man alle Regeln verschärft). Aber warum es keine Hinweispflicht auf den Packungen auf diese Regelungen gibt, verstehe ich nicht. Die meisten Kaufen sich so Teile wahrscheinlich ohne weitere Vorkenntnisse einfach da es viele überall so billig gibt und diese angepriesen werden als würde dafür gelten "auspacken und wie und wo sie wollen rumfliegen"…
Hey Siri, niemand versteht mich!
0
macmuckel
macmuckel02.10.17 17:40
Legoman

Lebe in der Bananenrepublik Deutschland
-7
Mr BeOS
Mr BeOS02.10.17 19:48
Legoman
Danke für die Info!
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
+1
odi141002.10.17 20:50
stargator
Das Gesetz ist doch völlig übertrieben. Um im eigenen Garten mit einer 2.1 Kilo Drohne aus der Küche den Kaffee in den Garten zu fliegen, brauche ich jetzt einen Führerschein für 250 Euro und die Zustimmung aller Nachbarn, obwohl ich deren Grundstück gar nicht überfliege (bin ja nur ein bis 2m hoch und immer im eigenen Garten). Oder geht das doch?

Ich gebe dir Brief und Siegel wenn das dein einziges Einsatzszenario für eine Drohne ist, solltest du wohl nie Probleme bekommen.

Andere Leute sind da beim Einsatzzweck allerdings deutlich vielseitiger.
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