Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigt Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1
Im August konnte Apple vor dem Landgericht Düsseldorf ein vorläufiges Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 durchsetzen, welches seitdem in Deutschland von Samsung in einer speziell modifizierten N-Version angeboten wird. Von dem Verkaufsverbot ist neben dem Galaxy Tab 10.1 auch das kleinere Galaxy Tab 8.9 betroffen. Wie FOSS Patents berichtet, wurde das bereits einmal vom Landgericht fortgesetzte
Verkaufsverbot nun auch vom Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigt. Die Begründung unterscheidet sich allerdings deutlich von der des Landesgerichts. Während das Landgericht auf Apples in Deutschland als Geschmacksmuster geführte Design-Patente einging, verweist das Oberlandesgericht auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Für Samsung ist diese Entscheidung dennoch ein kleiner Erfolg, denn die jetzige Entscheidung des Oberlandesgerichts hilft Apple im europäischen Rechtsstreit nicht weiter. Während Design-Patente auch in anderen Staaten Europas Gültigkeit haben, existiert das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in seiner angewandten Form nur in Deutschland. Zudem gilt es zu beachten, dass es sich immer noch um ein vorläufiges Verkaufsverbot handelt, dieses im weiteren Verlauf der Verhandlungen daher auch wieder ausgehoben werden kann.
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