EU App Store: Anschrift und Telefonnummer sind nun Pflicht für Entwickler
Am 17. Oktober kündigte Apple im Entwicklerportal eine
wichtige Änderung an, die alle Entwickler betrifft, welche ihre Apps in der EU anbieten. Zukünftig ist zwingend erforderlich, eine Kontaktadresse und Telefonnummer zu hinterlegen, unter denen Entwickler geschäftlich erreichbar sind. Fehle diese Information, sei es zukünftig nicht mehr möglich, eine App zur Überprüfung einzureichen. Ohne diese Informationen können Entwickler also weder Aktualisierungen hochladen noch neue Apps veröffentlichen. In vier Monaten wird Apple auch bei Bestands-Apps durchgreifen: Apps ohne valide Kontaktinformationen werden am 17. Februar aus dem EU-weiten App Store entfernt.
Diese Änderung wurde langfristig angekündigt. Bereits im April dieses Jahres kündigte Apple an, dass zukünftig diese
Daten notwendig sind und App Stores diese auch anzeigen werden. Vor
zwei Monaten teilte Apple dann den Zeitplan mit; seit gestern setzt Apple die Regel durch. Wer aus seiner Privatwohnung heraus Apps entwickelt, kann sich beispielsweise über die Anmietung eines Postfachs davor bewahren, die Heimadresse im Internet zu publizieren.
Anscheinend ohne AusnahmeMit dieser Regelung drangsaliert Apple App-Entwickler keineswegs nach Gutdünken, sondern setzt lediglich das Digitale-Dienste-Gesetz um. Dieses sieht vor, dass Handelstreibende entsprechende Kontaktinformationen hinterlegen müssen. Dabei spielt keine Rolle, ob App-Entwickler Einnahmen über den Kauferlös, In-App-Käufe oder Werbung innerhalb der App erzeugen. Offenbar verzichtet Apple allerdings auf eine Ausnahme für diejenigen, die ohne gewerbliches Interesse Apps anbieten wollen. Das ist ohnehin schwer zu beurteilen: Der ursprüngliche Gesetzestext des Digital Services Act legt keine eindeutigen Grenzwerte fest, ab wann ein Anbieter als Gewerbetreibender gilt. Das ist den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen.
Umsetzung läuft schleppend anObwohl der Digital Services Act am 17. Februar 2024 EU-weit in Kraft getreten ist, war das deutsche Begleitgesetz zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet. Erst gut einen Monat später verabschiedete der Bundestag das
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 (Titel gekürzt). Darin wird unter anderem ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft einberufen. Dieser hatte am 18. September seine
konstituierende Sitzung.