EU: Apple Music verstößt gegen Wettbewerbsrecht – Millionenstrafe droht
Apples Dienstesparte, welche Milliarden in die Kassen des kalifornischen Konzerns spült, umfasst unter anderem Apple Music. Die EU-Kommission hegt in diesem Zusammenhang schon seit mehreren Jahren den Verdacht, dass Apple bei Musikstreaming-Apps eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und Mitbewerber wie beispielsweise Spotify behindert. Das schwedische Unternehmen reichte schon 2019 eine entsprechende Beschwerde in Brüssel ein, seit Juni 2020 läuft ein wettbewerbsrechtliches Verfahren. Die EU-Kommission präzisierte jetzt in einem formellen Schritt ihre bereits vor einiger Zeit geäußerten vorläufigen Bedenken und forderte Apple zu einer Stellungnahme auf.
EU: Marktbeherrschende Stellung bei Musikstreaming-AppsDie Brüsseler Behörde war bislang der Auffassung, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung bei Musikstreaming-Apps gleich in zweifacher Hinsicht missbraucht hat. Das Unternehmen zwinge Drittentwicklern solcher Anwendungen seine eigene Zahlungstechnologie für In-App-Käufe auf, heißt es in einer
Mitteilung der EU-Kommission. Darüber hinaus schränke der kalifornische Konzern die Möglichkeiten von App-Entwicklern ein, iPhone- und iPad-Nutzer über alternative Musikstreaming-Abonnements zu informieren. Letzteres stelle einen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Die Kommission wird sich im laufenden Verfahren daher ausschließlich auf diese nach ihrer Meinung unrechtmäßigen vertraglichen Beschränkungen für App-Entwickler konzentrieren. Der erste Vorwurf wird nicht weiter verfolgt, Gründe dafür nennt die EU nicht.
Wettbewerbshüter: Apple benachteiligt iPhone- und iPad-NutzerApples Einschränkung der Informationsmöglichkeiten ist der EU-Kommission zufolge für die Bereitstellung des iOS App Store „weder erforderlich noch angemessen“. Sie laufe außerdem den Interessen der Entwickler zuwider, weil Apple dadurch die Auswahl der Verbraucher effektiv beschränke. Zudem benachteilige das Unternehmen die Nutzer von Musikstreamingdiensten auf iPhone und iPad, diese müssten nämlich letztlich möglicherweise mehr zahlen, heißt es in der Mitteilung. Die Brüsseler Behörde hat Apple eine entsprechende förmliche Mitteilung der Beschwerdepunkte zukommen lassen. Der Konzern hat nun Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Sollte die EU-Kommission anschließend feststellen, dass es hinreichende Beweise für einen Wettbewerbsverstoß gibt, kann sie eine Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent von Apples Jahresumsatz verhängen.