EU: Apple bestätigt iPadOS-Öffnung – und will finanziellen Ruin durch virale Apps eingrenzen
In dieser Woche hatte die EU klargestellt, dass Apple die unterschiedliche Behandlung von iOS und iPadOS nicht beibehalten darf. Bis Ende Oktober muss das Unternehmen dafür sorgen, alle im Rahmen des Digital Market Acts für iOS vorgenommenen Änderungen auch unter iPadOS anzubieten. Dies reicht von externen Marktplätzen bis hin zur Vorgabe, mit Apple-Lösungen konkurrierende Apps nicht benachteiligen zu dürfen. In
dieser Meldung haben wir die Details der angepassten Regelungen detaillierter beschrieben. Nun hat sich Apple erstmals dazu geäußert und gleichzeitig wichtige Anpassungen bei der CTF ("Core Technology Fee") präsentiert – jene Gebühr, die ab einer Million Installationen zu entrichten ist.
iPhone und iPad zählt als ein DownloadZunächst einmal bestätigte Apple, dass man dem rechtlichen Rahmen entsprechen wolle. Für iOS und iPadOS finden Kunden demnach ab Herbst die identischen Bedingungen vor, auch hinsichtlich der CTF. Ein wichtiger Punkt dabei ist, für den Download einer App auf dem iPhone und dem iPad nicht zweimal zur Kasse gebeten zu werden, stattdessen zähle der Vorgang nur als eine Transaktion. Andernfalls wären Entwickler noch schneller an die Grenze von einer Million Installationen gestoßen.
Millionenschulden, weil die kostenlose App erfolgreich ist?Noch relevanter ist hingegen eine andere Modifikation, welche Apple bereits vor einigen Wochen versprochen hatte. Bietet jemand unter den neuen Store-AGB eine kostenlose App an, die plötzlich viral wird und mehrere Millionen Downloads erzielt, wäre dies gleichzeitig mit Millionenschulden verbunden. Die dann anfallenden 50 Cent pro Installation pro Jahr sind potenziell ruinös, weswegen Apple hierfür eine Art Schutzschirm ersinnt.
Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro pro Jahr sind ab dem Zeitpunkt der AGB-Bestätigung drei Jahre lang nicht gebührenpflichtig. Bis 50 Millionen Euro pro Jahr besteht eine Deckelung von einer Million Euro Gebühren pro Jahr. Erst bei großen Anbietern mit mehr als 50 Millionen Euro weltweitem Umsatz gelten die zuvor schon bestehenden Regeln. Hat man allerdings jetzt schon eine Million Downloads überschritten, gibt es keinen Umstieg hin zu den großzügigeren Verrechnungsweisen. Zu beachten ist, dass es sich bei den Werten nicht um Store-, sondern um den kompletten Konzernumsatz handelt.
Keine Gewinnabsicht, dann auch keine GebührenWer Apple gegenüber erklärt, ohne jegliche Gewinnabsicht zu arbeiten, muss dies einmal jährlich nachweisen – erhält dafür jedoch komplette Gebührenbefreiung. Es ist dann allerdings nicht erlaubt, in irgendeiner Form Geld mit den Apps zu verdienen, auch nicht außerhalb des App Stores. Sollte sich am Geschäftsmodell etwas ändern, müssen die Teilnehmer fortan die normalen Bedingungen akzeptieren.