EU-Beschluss: Aus für anonyme Krypto-Zahlungen
Nachdem bereits Kanada den Kryptowährungen Daumenschrauben angelegt hat (siehe
), treten nun auch innerhalb der Europäischen Union neue Regularien in Kraft, deren Ziel mehr Ordnung im Krypto-Handel ist. Im Fokus stehen laut Beschluss die Aufsicht und der Schutz der Kunden (siehe
). Die Regelungen nahm das Parlament mit großer Mehrheit von 529 zu 29 bei 14 Enthaltungen an.
Vertrauen soll wiederhergestellt werdenLaut einigen Parlamentariern herrschte lange Zeit eine Stimmung wie im wilden Westen, wenn es um den Begriff Kryptowährung ging. Da aber viele Stimmen laut wurden, möchte nun nach Kanada auch die EU den kriminellen Machenschaften international agierender Betrüger den Riegel vorschieben. In Kanada herrschen bereits seit einiger Zeit deutlich striktere Restriktionen. Gleichzeitig will man das Vertrauen wiederherstellen, welches die Währung über all jene Zeit verlor. Der umfassende Regulierungsrahmen soll Vermögensverluste zukünftig besser zu umgehen wissen.
Aus für anonyme Zahlungen Zukünftig soll jeder Zahlungsverkehr eindeutig nachvollziehbar sein, indem die teilhabenden Parteien zu identifizieren sind. Begründet wird dieser Schritt unter anderem mit dem Verweis auf der durch Krypto-Währung oft einfachen Möglichkeit zur Geldwäscherei. Dem entgegen stellt sich die EU nun mit einer stärkeren Finanzaufsicht und betont den Verbraucherschutz. Das komplette Verbot von Krypto-Währung steht allerdings nicht bevor, wie es bereits in einigen Ländern erfolgte.
Krypto-Anbieter benötigen ZulassungNutzer von Ethereum, Bitcoin oder Ripple sind zukünftig verpflichtet – unabhängig der Höhe des Betrages – ihren Zahlungsverkehr offenzulegen. Im Juni wurde zunächst eine Bagatellgrenze von 1000 Euro vorgeschlagen, diese ist im neuen Beschluss allerdings nicht mehr aufgeführt. Um die Aufgabe umzusetzen, entschied sich die EU entsprechende Zulassungen an die Zahlungsanbieter verteilen zu wollen. Somit sei sichergestellt, dass zukünftig alle abgewickelten Transfers an die Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gemeldet werden. Zudem sind diese dann auch verpflichtet, die Mindestnachhaltigkeitsstandards einzuhalten und somit das Schürfen von Bitcoins nachhaltiger zu gestalten (siehe
).