EU-Gesetzesentwurf sieht Interoperabilität von Messengern und Sozialen Netzwerken vor
Wer im App Store nach einem Messenger sucht, hat idealerweise schon einigermaßen konkrete Vorstellungen von den Anforderungen an eine solche Anwendung: Zahlreiche Anbieter buhlen um das Interesse der Nutzer und möchten vor allem mit Alleinstellungsmerkmalen punkten. Allen gemein ist die fehlende Interoperabilität: Eine Nachricht, die per WhatsApp gesendet wurde, erreicht einen Anwender von Signal nicht. Das soll sich nach dem Willen der Abgeordneten im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments zukünftig ändern: In Änderungsanträgen für das Digitale-Märkte-Gesetz („Digital Markets Act“) findet dieser Schritt mehrheitlich Zustimmung – und schließt gar Soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook mit ein.
Nachrichten und Likes zwischen mehreren Plattformen austauschenDer
Gesetzesvorschlag sieht eine Pflicht zur Interoperabilität vor, die Messenger sowie Soziale Netzwerke umfasst. Anwendern soll es künftig möglich sein, die von ihnen benutzten Dienste auf Wunsch zu verknüpfen. Die Zuständigkeit hierfür entfällt dem Entwurf zufolge auf sogenannte „Gatekeeper“: Dabei handelt es sich um Anbieter, die aus Sicht der EU-Kommission eine dominante Marktposition innehaben. Die Dienste sind angehalten, hohe Standards an Sicherheit und Datenschutz anzulegen – und neben Text- und Sprachnachrichten die Übermittlung von Medieninhalten zu ermöglichen. Auch Likes, Beiträge und Kommentare in den Sozialen Netzwerken unterliegen dem Entwurf zufolge der Pflicht zur Interoperabilität.
Anbieter lehnen Interoperabilität abBei den Anbietern dieser Dienste dürfte der Gesetzesvorschlag wohl auf wenig Gegenliebe stoßen: In einer vom deutschen Bundeskartellamt durchgeführten Befragung unter 44 Messenger- und Videoservices votierten lediglich drei kleine Open-Source-Anbieter für eine verpflichtende Interoperabilität. Die große Mehrheit zeigte Bedenken hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz, außerdem hemme ein solches Vorhaben Innovationen. Ferner gebe es technische Hürden zu überwinden, was mit enormen Kosten einhergehe. Auch das Verbraucherinteresse werde so nicht gewahrt: Kleinere Anbieter betonten, dass ihre Kunden „größten Wert auf Vertraulichkeit“ legten und sich keine Verknüpfung diverser Dienste wünschen würden.