EU-Komission untersucht Apples Garantiepraxis auf mögliche Kundentäuschung
Vor gut einem halben Jahr gingen Verbraucherschützer in Europa gegen Apples Garantiepraxis vor und mahnten das Unternehmen wegen unzureichender Information für Kunden ab. Um die erweiterten Garantieoptionen von AppleCare zu bewerben,
führt Apple nämlich nur die einjährige Hersteller-Garantie auf, während die zweijährige Gewährleistungspflicht verschwiegen wird. In Italien musste Apple bereits eine Strafzahlung von 900.000 Euro leisten, weil beim Verkauf der Apple-Produkte nach Ansicht der italienischen Verbraucherschützer nicht ausreichend auf die zweijährige Gewährleistungspflicht hingewiesen wird. Apple hatte nach der Kritik Ende März eine Webseite mit einer umfangreichen Gegenüberstellung der europäischen Verbraucherschutzgesetze eingerichtet, auf die in einer Fußnote hingewiesen wird.
Nun soll sich laut Medienberichten die EU-Justizkommissarin Viviane Reding in der Angelegenheit eingeschaltet haben. In einem Brief an die Verbraucherschutzminister der 27 Mitgliedsstaaten wirft sie Apple-Verkäufern vor, den Verbrauchern keine klaren, wahrheitsgemäßen und vollständigen Informationen über die gesetzlich zustehenden Garantien zu geben. Auch auf der Apple-Webseite seien irreführende Informationen zu finden gewesen, mit denen Apple prominent für die eigene kommerzielle Gewährleistung warb. Apple zufolge können Kunden mit AppleCare die eingeräumte einjährige Garantie auf zwei beziehungsweise drei Jahre verlängern. Auf die zweijährige Gewährleistungspflicht auf ein fehlerfreies Produkt bei Auslieferung weist Apple nur indirekt hin, indem erklärt wird, dass gesetzliche Bestimmungen unangetastet bleiben.
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