EU-Komission will geistige Eigentumsrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgen lassen
Wie Heise meldet, soll nach Willen der EU-Komission vorsätzlich gewerblich begangene
Verletzungen an geistigen Eigentumsrechten zu Verbrechen deklariert und strafrechtlich verfolgt werden. Dafür sollen auch Untersuchungsteams bestehend aus Staatsanwaltschaft, Polizei und den Vertretern der Rechtehalter gebildet werden. Die möglichen Geld- und Haftstrafen legt ein dazugehöriger Entwurf für einen Rahmenbeschluss des EU-Rates fest. Problematisch wäre die Regelung vor allem für kommerzielle Anwender von Open-Source-Software. Seltsamerweise hatten sich EU-Kommission, -Parlament und -Rat noch vor rund einem Jahr in einer anderen Richtlinie für zivilrechtliche Sanktionsmöglichkeiten entschieden.
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