EU-Parlament nähert sich bei Softwarepatenten dem EU-Rat an
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich am Montag in einem Votum für die Plenarabstimmung am 6. Juli dem EU-Rat angenähert. Michel Rocard hatte die rund 260 Änderungsanträge zu 17 Punkten in einem Kompromissvorschlag zusammengefasst, welche der Vergabe von Softwarepatenten engere Grenzen setzen sollte.
Jedoch fanden nur wenige Punkte im Rechtsausschuss eine Zustimmung. So fand der Vorschlag, dass patentierbare Anwendungen "den Einsatz kontrollierbarer Naturkräfte erfordern", "um vorhersagbare Wirkungen in der physikalischen Welt zu erzielen", keine Unterstützung. Man konnte sich jedoch zumindest darauf einigen, dass Anwendungen Auswirkungen auf die "angewandte Naturwissenschaft" haben müssen. Der Passus, dass Computerprogramme als "solche" nicht patentiert werden dürfen, wurde hingegen nicht genauer formuliert. Weiterhin wurde auch die reine Datenverarbeitung nicht von der Patentierung ausgeschlossen, womit auch ein Vertrieb von patentierter Software als Patentverletzung angesehen werden könnte. Auch die Patenverletzung zur Erreichung von Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Computersystemen wurde nicht straffrei gestellt. Stattdessen muss der Patentbesitzer eine akzeptable Lizenzierung ermöglichen.
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