EU-Roaming für Videodienste soll Geosperren abmildern
Wer im Heimatland einen Videodienst abonniert hat, kann diesen im Ausland in den meisten Fällen nicht nutzen. Die EU-Kommission hat Medienberichten zufolge aber einen Entwurf erarbeitet, mit dem Geosperren bei Video-Streaming-Diensten innerhalb der Europäischen Union abgemildert werden sollen. Eine vollständige Etablierung des "digitalen Binnenmarktes im Bereich der Videodienste" stellt dies aber noch nicht dar. Vielmehr soll es sich beim Entwurf um ein Roaming-Modell handeln, bei dem EU-Bürger für Urlaub und Geschäftsreisen auf das Angebot im Heimatland zurückgreifen können.
Welche zeitlichen Einschränkungen für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land gemacht werden, ist bislang noch unklar. Der Videokatalog soll aber dem Angebot des Heimatlandes entsprechen und nicht dem des Aufenthaltslandes. Als Beispiel nennt die Nachrichtenagentur Reuters unter anderem "Sky TV Now", "ProSiebenSat.1MaxDome TV" und "Netflix", deren Angebot nach Buchung im Ursprungslandes dann auch andernorts zur Verfügung stehen.
Am 26. Mai werden die EU-Minister in einem Treffen den Entwurf beraten. Sofern dieser dann zu einer gesetzlichen Regelung ausgearbeitet und verabschiedet wird, könnte im kommenden Jahr die Abmilderung der Geosperren bei Video-Streaming-Diensten in Kraft treten. Vorgaben für den Zugriff außerhalb der Europäischen Union sind nicht geplant, stehen aber durch die geplante Überarbeitung der Copyright-Regelungen zur Diskussion.
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