EU-Vorschlag: Vorinstallierte Apps verbieten – und Unternehmen zum Datenaustausch zwingen
Wer ein fabrikneues iPhone auspackt und in Betrieb nimmt, findet bereits Apps für die meisten Lebenslagen vor. Ob es Apples Browser Safari, der Mail-Client oder Maps als Navigations-Lösung ist, für viele Bereiche bedarf es nur dann zusätzlicher Software, wenn man mit dem Gebotenen unzufrieden ist. Genau darin kann aber auch ein Problem liegen, denn vielen Nutzern ist oft gar nicht bewusst, welche Alternativen sich bieten. Der Hardware-Hersteller bringt sich damit automatisch in die bessere Ausgangslage. Diese Diskussion ist nicht neu und fand in identischer Form auch schon vor zwei Jahrzehnten statt, als Microsoft-Programme und -Standards angesichts des hohen Windows-Marktanteils sofort immer zum Marktführer wurden. In zwei Fällen schritt daher der Gesetzgeber ein: Microsoft musste ein Browser-Auswahlfenster bieten, außerdem eine Windows-Version ohne den Windows Media Player verkaufen.
Sind vorinstallierte Apps Wettbewerbsverzerrung?In der EU sind nun erneut Diskussionen aufgekommen, inwiefern vorinstallierte Apps als wettbewerbshindernd gelten könnten. Ein Vorschlag lautet daher, dass Geräte nur mit dem Betriebssystem, nicht aber schon mit Apps bestückt ausgeliefert werden dürfen. Dies betrifft nicht nur herstellereigene, sondern auch über bezahlte Kooperationen ausgelieferte Software. Momentan handelt es sich aber noch um frühe Gedankenspiele, wie die
Financial Times berichtet. Sollten die Ideen allerdings konkretere Formen annehmen, so hätte ein Anwender bei der Inbetriebnahme des neuen Smartphones zuerst einmal die Entscheidung zu treffen, welcher Browser zum Einsatz kommt oder welche Karten-Lösung es denn sein soll.
Müssen Daten mit Konkurrenten geteilt werden?Gleichzeitig beinhalten die Überlegungen, ob große Unternehmen ihre Daten mit kleineren Konkurrenten teilen müssen. Allerdings ist noch unbekannt, wie dies in der Praxis aussehen könnte, denn eine solche Vorgabe würde grundsätzliche Datenschutzprinzipien tangieren. Dem Bericht zufolge lautet ein Denkansatz, dass große Unternehmen ihre Daten nur dann für kommerzielle Zwecke einsetzen dürfen, wenn sie diese auch Konkurrenten im selben Marktumfeld zugänglich machen. In jedem Fall gibt es noch viel zu diskutieren, bis der "Digital Services Act" in Gesetzestexte gegossen werden kann. Dass es einer Modernisierung der aktuellen Gesetze bedarf, vor allem in Hinblick auf internationale Großunternehmen und Online-Handel, steht weitgehend außer Frage. So vage wie die aktuellen Vorschläge noch sind, dürfte bis dahin einiges an Zeit vergehen.