EU erteilt pauschalen Urheberrechtsabgaben eine Absage
In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für Privatkopien eine Absage erteilt. Mitgliedsstaaten wie Deutschland, die im privaten Umfeld das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke erlauben, müssen mit dem Urteil nun bei Geräten- und Medien-Abgaben
zwischen unternehmerischer und privater Nutzung unterscheiden. Zwar ist kein Nachweis erforderlich, dass ein Gerät oder Medium im privaten Umfeld zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke genutzt wird, doch darf dies nicht das unternehmerische Umfeld pauschal mit einschließen. Die Ausgleichszahlungen müssen stattdessen aufgrund des tatsächlich entstandenen Schadens berechnet werden, so dass Hardware-Hersteller zukünftig nur noch Abgaben für den Verkauf an Privatkunden zahlen müssen. Das EU-Urteil muss zunächst aber in nationales Recht und Rechtssprechung überführt werden.
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