EU prüft Apples „Web App“-Deaktivierung – Geht es um Sicherheit oder doch Profit?
Einige europäische Länder sind der Meinung, Apple hätte die Option zur Erstellung „Progressiver Web Apps“ in der EU aus einem bestimmten Grund gestrichen: Das kalifornische Unternehmen möchte an dieser Stelle dem Digital Market Act (DMA) entgehen und sich somit der Verantwortung für erstellte Anwendungen entziehen – eine Untersuchung sei bereits in Vorbereitung.
Überraschender SchrittBegonnen hatte es bereits Anfang Februar, als einige Nutzer bemerkten, dass unter iOS 17.4 die Ausführung von selbsterstellten webbasierten Anwendungen nicht mehr zu gelingen schien. Dieses Problem trat allerdings nur für Anwender aus der EU auf und da diese Neuerung nicht hinreichend durch den iPhone-Konzern kommuniziert wurde, wunderte man sich zunächst über dieses Phänomen. Mittlerweile ist klargestellt worden, dass man sich in Cupertino aus Gründen des Datenschutzes und aufgrund von Sicherheitsaspekten zu diesem Schritt bewegt sah. Web-Apps von Drittanbietern bergen laut Apple die Gefahr, möglicherweise datenschutzrechtlich missbraucht zu werden, wobei man mit dieser Aussage hauptsächlich Browseralternativen ins Auge fasste.
EU bleibt Apple auf den FersenLaut der Financial Times gelangt die EU jedoch zu einer anderen Erkenntnis. So vermute man hinter diesem Vorgehen die Absicht Apples, weitere Wege auszuschließen, die sich hierdurch für Entwickler ergeben würden, um sich vor der App-Store-Provision zu drücken. Das ruft wieder einmal die Gesetzeshüter auf den Plan, die sich nun erneut mit der Thematik beschäftigen dürfen. In einer Erklärung erläutert die Europäische Kommission, dass sie momentan sowohl Informationsanfragen an Apple als auch an App-Entwickler verschickt hätte, um den Sachverhalt aufzuklären und zu bewerten. Gegenüber der Financial Times äußerte sich das kalifornische Unternehmen nur insofern, als lediglich ein kleiner Nutzerkreis von den Änderungen betroffen sei und versuchte die Problematik so ein wenig unter den Teppich zu kehren. An anderer Stelle nutzte das Unternehmen jedoch das Vorhandensein jener Funktion, um sich in einem weltweiten Prozess kartellrechtlich etwas aus der Schlinge zu ziehen.