EU schreitet ein: Schutz vor Willkür im App Store – klare Grenzen für Apple und Co.
Apple ist mit den geltenden Regeln für den App Store unter anderem deswegen unter Beschuss geraten, da rigide Hausmacht ausgeübt und die Plattform vollständig kontrolliert wird. Da dies möglicherweise in wettbewerbswidriger Art und Weise erfolgt, immerhin macht man es konkurrierenden Diensten nicht gerade einfach, beobachten einige Länder Apples Vorgehen sehr genau. Es gibt aber noch einen anderen Aspekt, an dem sich Marktbehörden stören und Apple in die Schranken weisen wollen. Dazu zählen teils undurchsichtige oder gar als willkürlich empfundene Maßnahmen – von der Entfernung bestimmter Apps bis hin zur Berechnung von Charts oder Auflistung empfohlener Apps.
Wann Apps sofort entfernt werden dürfen...In der Europäischen Union haben Betreiber von App Stores in Zukunft mit
Einschränkungen zu rechnen, welche zum Schutze der Entwickler dienen. Apps dürfen nur noch dann mit sofortiger Wirkung aus dem App Store entfernt werden, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder als Plagiat, Malware, Betrugsversuch bzw. Spam gelten. Ebenfalls möglich ist, ein Angebot zu deaktivieren, das einen Datendiebstahl zu verzeichnen hatte.
... und wann es in Zukunft schwieriger istSoftware deswegen abzulehnen, weil sie Systemfunktionen imitiert (welche es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung möglicherweise gar nicht gab) ist dann nicht mehr so einfach möglich. In jedem Fall müssen Store-Betreiber aber eine Frist von 30 Tagen einhalten und den Entwicklern Zeit für eine Reaktion geben. Das Vorgehen "Sofort entfernen, dann erst Anbieter informieren" soll damit der Vergangenheit angehören.
Der Store-Betreiber hat nicht mehr das letzte WortDie Regulierungsmaßnahmen setzen aber noch an einer anderen Stelle an. Wenn es nicht zu klärende Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Entwickler und dem Betreiber des App Stores gibt, hatte bislang jener Betreiber das letzte Wort. In Zukunft muss es aber eine neutrale Mediatoren-Stelle geben, welche die Angelegenheit begutachtet.
Funktionsweise von Charts – und Angabe bevorzugter PartnerAls dritte wichtige Maßnahme zählt mehr Offenheit, wie Charts sowie Trending- und Feature-Listen entstehen. Natürlich betrifft dies nicht den kompletten Algorithmus, wohl aber die wesentlichen Faktoren, welche zu besseren Positionen oder Auswahl von Inhalten führen. Dazu zählt außerdem, dass Betreiber genau darlegen müssen, wenn sie bestimmte (große) Entwickler oder Publisher bevorzugen. Was bislang nur bei bezahlten Partnerschaften der Fall war, gilt dann generell – wenngleich es viel Unschärfe bei der Beurteilung der Frage gibt, was als "bevorzugen" gilt.