EU soll YouTubes Vorgehensweise gegen Werbeblocker überprüfen
YouTube lässt sich bekanntlich kostenlos nutzen. Allerdings geht das – ebenso wie bei den meisten anderen von Google angebotenen Diensten – mit Werbeeinblendungen einher. Die Häufigkeit, mit der YouTube derlei „Verbraucherinformationen“ präsentiert, hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Viele Spots tauchen zudem an unpassenden Stellen eines Videos auf und lassen sich auch nicht überspringen. Das ärgert viele Nutzer, weswegen sie im Browser oder auf ihren Geräten einen Werbeblocker installiert haben. Das bekämpft die Google-Tochter seit geraumer Zeit und blendet entsprechende Hinweise ein, in welchen auf das Verbot derartiger Software bei der Nutzung von YouTube verwiesen wird (siehe
).
Maßnahmen von YouTube im Visier von DatenschützernGegen dieses Vorgehen ist prinzipiell natürlich wenig einzuwenden – sofern die von Google ergriffenen technischen Maßnahmen nicht gegen geltende Datenschutzgesetze verstoßen. Genau das aber vermuten Verbraucher- und Datenschützer sowie Wettbewerbshüter im Falle der Aktivitäten von YouTube. Ihr Verdacht: Google sammelt bei der Überprüfung auf das Vorhandensein eines Werbeblockers persönliche Daten der Nutzer, ohne dies transparent zu machen und eine ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Eine entsprechende Beschwerde wurde bereits bei der zuständigen irischen Behörde DPC eingereicht. Jetzt schaltet sich auch der Abgeordnete Patrick Breyer, welcher für die Piratenpartei im EU-Parlament sitzt, in die Angelegenheit ein.
Abgeordneter fordert EU-Kommission zu Prüfung aufBreyer hat die EU-Kommission schriftlich aufgefordert, eine Überprüfung des Vorgehens von YouTube vorzunehmen. Die Behörde soll ermitteln, ob die vom Unternehmen genutzte Technik dem EU-Recht zuwiderläuft. In dem Schreiben, das er auf
Mastodon veröffentlichte, wirft er unter anderem die grundsätzliche Frage auf, ob derartige Kontrollen unbedingt erforderlich sind, um einem Dienst wie YouTube zur Verfügung stellen zu können. Zudem will der Abgeordnete wissen, ob der durch die DSGVO geforderte Schutz von in Geräten gespeicherten Daten sich auch auf die Information erstreckt, ob bestimmte Seitenelemente versteckt oder blockiert werden. Sollte die EU-Kommission der Aufforderung Breyers nachkommen und bei ihrer Überprüfung einen Gesetzesverstoß von YouTube feststellen, droht dem Unternehmen eine hohe Geldbuße.