EU will deutliche Konsequenzen ziehen, wenn Apple die DMA-Regeln nicht korrekt umsetzt
Ab dem 7. März 2024 gilt in der Europäischen Union der "Digital Markets Act". Durch die neue Gesetzgebung will die EU mehr Fairness und eine kartellrechtlich bessere Situation bezüglich digitalen Marktplätzen, Messaging und vielem mehr auf dem europäischen Markt erreichen. Letzte Woche kündigt Apple die konkrete Umsetzung an – doch freundliche Worte bezüglich der Auslegung des Digital Markets Act findet kaum jemand.
Kritik über KritikVielerorts ist zu hören, dass Apple Anbietern von Apps wie auch von eigenen Marktplätzen viel zu viele Steine in den Weg legt und somit hofft, die aktuelle Marktsituation so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Viele hofften, dass Apple einfach die Installation von Apps aus externen Quellen ermöglicht – doch die Realität sieht komplett anders aus: Das Unternehmen begutachtet weiterhin eingereichte Apps (wenngleich auch weniger streng als im eigenen App Store) und verlangt für jede Installation über einen externen App Store, unabhängig vom Preis, eine "Core Technology Fee" von 50 Cent. Vielfach wird hier die Auffassung vertreten, dass Apple auf diese Art und Weise den Betrieb von alternativen App Stores so finanziell gefährlich wie möglich gestalten will: Wird eine kostenfreie App ein viraler Hit, könnte dies den Betreiber des App Stores umgehend in die Pleite treiben.
EU will einschreitenEU-Kommissar Thierry Breton gab gegenüber
Reuters bekannt, dass die EU sehr genau beobachte, was sich aktuell am Markt bezüglich des Digital Markets Acts bewegt. Ab dem 7. März will man die Umsetzung der einzelnen Unternehmen prüfen – und dabei auch das Feedback von beteiligten Parteien, wie zum Beispiel Anbieter von alternativen App Stores oder Entwicklern, anhören. Vor dem Stichtag will man bezüglich der angedachten Änderungen aber noch keine Einschätzung teilen.
Sollte eine Prüfung nach dem Stichtag jedoch ergeben, dass die Lösungen nicht im Sinne des Digital Markets Acts seien, werde man nicht zögern und hart gegen die Verstöße vorgehen, so Breton. Ferner rät Breton den vom Digital Markets Act betroffenen Unternehmen, ihre Lösungen mit beteiligten Parteien zu diskutieren, um vor dem Start bereits ausreichend Feedback bezüglich der Umsetzung zu erhalten.