EU zufrieden mit NFC-Öffnung am iPhone – Kartellverfahren eingestellt
Vier Jahre lang führte die europäische Kartellbehörde ein Verfahren gegen Apples Bezahlfunktion am iPhone. Stein des Anstoßes: Dem als Apple Pay bezeichneten Funktionsbündel räumte Cupertino einen exklusiven Zugang auf zentrale Features des iPhones ein: Sämtliche Bezahlfunktionen, die den geräteeigenen NFC-Chip ansprechen, müssen über die Wallet-App des Herstellers laufen. Apples Argumentation war, dass nur auf diese Weise maximale Sicherheit gewährleistet werden könne. Die EU hielt dagegen, dass Apple damit andere Anbieter ausschließe und Wettbewerb verhindere. Nach umfangreichen Zugeständnissen seitens Apple verkündete die
Europäische Kommission nun, dass sie Apples überarbeitetes Regularium akzeptiere und ihr Verfahren einstelle.
Laut der Pressemitteilung der Antitrust-Behörde habe Apple ihre Forderungen umgesetzt und externen Anbietern mit mehreren Zugeständnissen die Entwicklung eigener digitaler Geldbörsen erleichtert. Die wichtigsten EU-weit geltenden Neuerungen:
- Kostenfreier Zugriff auf NFC-Schnittstelle ohne Koppelung an Apple Pay & Apple Wallet
- Faire, objektive, transparente und nicht-diskriminierende Zulassungsverfahren und -kriterien für den Zugang zu NFC-Funktionen
- Einfache Wege, fremde digitale Geldbörsen als Standard-Bezahl-App einzurichten
- Zugriff alternativer Wallet-Apps auf NFC-Erkennung (Field Detect) und Doppelklick des Seitenschalters
- Authentifizierung von Bezahlungen per Face ID oder Touch ID
- Monitoring und separate Schlichtungsstelle für unabhängige Überprüfungen von Apples Zugangsbeschränkung
Nachbesserung in erster JahreshälfteZum Jahresbeginn habe die EU-Kommission Apples Angebot überprüft und Nachbesserungen gefordert. Apple verzichtete daraufhin auf eine Lizenz als Zahlungsdienstleister für alternative digitale Geldbörsen, erweiterte den Entwicklerzugang auf NFC-Schnittstellen und ermöglichte externen Anbietern, einen Dialog zum Wechsel der Standard-Bezahl-App anzuzeigen. Außerdem sicherte Apple kurze Bearbeitungszeiträume bei Streitigkeiten zu.
Erfolg der EU-Kommission: In Zukunft dürfen EU-Bürger andere digitale Geldbörsen installieren und als Standard-Bezahl-App auswählen. (Quelle:
EU-Kommission)
"Tap and Go": Verpflichtung für ein JahrzehntApple verpflichtete sich für zehn Jahre zu diesem Regelwerk. Dabei dreht es sich um mobile Zahlungen ("Tap and go"). Hier ersetzt das Kunden-Smartphone die Kredit- oder Debitkarte; das Gegenstück stellt ein "klassisches" Bezahlterminal, wie man es in Supermärkten, im Einzelhandel und in der Gastronomie vorfindet. Dies ist unabhängig von der Bezahlung von Handy zu Handy bei registrierten Händlern – dieses "Tap to Pay" genannte Verfahren aktivierte Apple vor zwei Wochen in
Deutschland. Direkter Austausch von Geldbeträgen zwischen Privatpersonen, sogenanntes "
Tap to Cash", soll iOS 18 erstmals ermöglichen, und vorerst nur für US-Kunden.