Echtes Geld für virtuelle Güter: Verbraucher sollen besser vor ungewollten In-App-Käufen geschützt werden
Kostenpflichtige Zusatzinhalte in iOS-Apps sind vor allem bei Spielen zu einem enormen Umsatzbringer geworden. Sieht man sich im iTunes App Store an, mit welchen
Apps der größte Umsatz erzielt wird, so handelt es sich fast ausschließlich um Gratis-Titel - allerdings versehen mit In-App-Käufen. In den Top 40 der Spiele-Kategorie gibt es beispielsweise nur einen einzigen Titel, der direkt beim Laden Geld kostet, alle anderen Apps locken mit dem Kauf von Münzbeuteln, Punkten, virtueller Währung, virtuellen Donuts oder Rubinen, teils zu fast dreistelligen Preisen.
Vor knapp drei Jahren kam es in den USA zu einer Sammelklage gegen Apple, da zahlreiche Kinder In-App-Käufe im Wert von teilweise mehreren Tausend Dollar vorgenommen hatten und ihnen nicht klar war,
echtes Geld für virtuelle Güter wie Schlumpfbeeren oder Zauberperlen auszugeben. In Europa wird ebenfalls diskutiert, wie sich Smartphone-Nutzer besser schützen lassen. So heißt es in einer Stellungnahme:
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Verbraucher und insbesondere Kinder brauchen einen besseren Schutz vor unerwarteten Kosten durch In-App-Käufe. Nationale Durchsetzungsbehörden und die Europäische Kommission diskutieren mit der Branche, wie sich dieses Problem lösen lässt, das nicht nur finanzielle Schäden für Verbraucher verursacht, sondern auch die Glaubwürdigkeit dieses vielversprechenden Markts in Frage stellt. Konkrete – und rasche – Lösungen werden allen Seiten zugute kommen.“
Die vier Hauptforderungen lauten:- Bei Spielen, die als „kostenlos“ angepriesen werden, dürfen Verbraucher nicht hinsichtlich der wahren Kosten irregeführt werden
- Spiele dürfen Kinder nicht direkt dazu verleiten, Produkte zu kaufen, oder einen Erwachsenen dazu zu bringen, diese für sie zu kaufen;
- Verbraucher sollten über Zahlungsmodalitäten angemessen informiert werden und Zahlungen sollten ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers nicht per Voreinstellung automatisch abgebucht werden;
- Händler sollten eine E-Mail-Adresse angeben, so dass Verbraucher sie bei Fragen oder Beschwerden kontaktieren können