Eine Klage mit Sprengkraft: Musikindustrie verklagt namhafte KI-Anbieter – und will Grundsatzurteil erwirken
Die weltweit größten Musiklabels haben sich zusammengetan, um eine Grundsatzentscheidung zu erwirken. Zu klären gibt es ein noch recht frisches Thema, nämlich die Art und Weise, wie AI-Tools in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben nachzugehen. Wie es in der Klageschrift der RIAA ("Recording Industry Association of America")
heißt, stehlen die beschuldigten Anbieter Suno und Udio Musik, um dann ähnliche Werke "auszuspucken", entlohnen aber die eigentlichen Urheber nicht. Stattdessen werden mit dem Material eigene Umsätze erzielt, denn natürlich steckt kommerzielles Interesse hinter den Angeboten. Worum es sich bei Musik-Komponierdienst Udio handelt, hatten wir vor einigen Wochen in
dieser Meldung vorgestellt.
Sonys Abmahnwelle hatte die Klage schon angedeutetDie großangelegte Klage, unterstützt von Sony Music Entertainment, Universal Music Group Recordings sowie Warner Records, kommt alles andere als überraschend. Es ist noch gar nicht lang her, dass Sony rund 700 Anbieter
abmahnte, da diese urheberrechtlich geschützte Musik zum Training ihrer KI-Modelle verwendeten. Es folgte die eindeutige Warnung, die Finger von besagtem Material zu lassen, ansonsten würden weitere Schritte folgen.
Labels wollen VergütungNeben dem Vorwurf, auf Grundlage von Originaltiteln sehr ähnlich klingende Ergebnisse als neu verkaufen zu wollen, geht es gleichzeitig um Metainformationen, Songwriting oder Cover-Gestaltung. Dabei will die Musikindustrie keineswegs verbieten, KI-Unterstützung beim Komponieren zu verwenden – und zeigt sich diesbezüglich auch offen. Es dürfe aber nicht sein, dass sich Entwickler von KI-Werkzeugen schamlos an den Katalogen der Labels und Künstler bedienen, dafür jedoch keinerlei Lizenzen erwerben.
Erste Reaktion folgte bereitsEine Stellungnahme von Suno ließ nicht lange auf sich warten. So müsse man zunächst einmal den Vorwurf zurückweisen, Ergebnisse zu erzeugen, welche nach bekannten Künstlern klingen. Es sei sogar verboten, die Namen von Musikern zu verwenden, um deren Stimmen nachzuahmen. Zwar gibt es kein Dementi hinsichtlich des verwendeten Trainingsmaterials, dabei handelt es sich recht offensichtlich um geschützte Titel, doch einen Lizenzverstoß sieht man dennoch nicht.
Ist KI-Training "Inspiration" – oder ein Urheberrechtsverstoß?Die Stichworte lauten "Anregung geistiger Produktion" und "Fair Use" – im US-Recht etablierte Konzepte, welche beschreiben, auch urheberrechtlich geschütztes Material verwenden zu dürfen, wenn dies Bildung oder Inspiration dient. Angesichts der angeführten Argumentation wird die Entscheidung des Gerichts möglicherweise zu einem Grundsatzurteil. Es gilt zu entscheiden, inwieweit sich Anbieter lizenzfrei an den Werken von Künstlern bedienen dürfen. Für die Musikindustrie steht dabei außer Frage, dass es Lizenzverträge geben muss, doch der Ausgang des Verfahrens bleibt in jedem Fall spannend. Die überschaubaren 150.000 Dollar an nachträglichen Lizenzgebühren von Suno und Udio zu erhalten, ist dabei wohl eher ein nebensächliches Anliegen.