Eine Spielekonsole? "Apple TV" als Marke der Klasse "Spiele" registriert
Apple hat den markenrechtlichen Schutz des wenig aufregenden Apple-TV-Logos mit dem ikonischen Apfel neben dem einfachen Schriftzug »tv« ausweiten lassen. Aufhorchen lässt dabei die verwendete Markenklasse, denn es handelt sich um die internationale Klasse 28. Diese umfasst Spiele aller Art, vom Turnartikel bis hin zur Videokonsole. In der Tat ist die Spielekonsole das einzige Produkt der Klasse, die irgendwie zum Apple TV passt. Bereitet Apple also einen umfassenden Ausbau der Set-Top-Box zur ernstzunehmenden Spielekonsole auf dem Niveau der großen Konkurrenten von Sony, Microsoft und Nintendo vor?
Vor einigen Monaten entdeckte Patently Apple bereits einen ersten Hinweis darauf: ein Apple-Patent, das sich mit "Lärmkarten auf künstlichem Gelände" beschäftigt. Auffällig war es wegen dem angegebenen Erfinder: Norman Wang. Dieser arbeitete als Senior-Entwickler bei Sony in der PlayStation-Abteilung, vorher standen Spiele-Unternehmen wie Lucas Arts und Electronic Arts auf seiner Arbeitgeberliste. Nun ist er bei Apple angestellt, könnte hier die Weichen für eine ernstzunehmende Offensive im Spielesektor legen. Beispielsweise wäre ein ordentlicher Controller aus dem Hause Apple wünschenswert; zwar gibt es bereits kompatible Lösungen von externen Anbietern, Apples eigene Fernbedienung, die Siri Remote, eignet sich aber kaum für Gamer-Hände.
Aktuell fristen Spiele auf dem Apple TV ein Nischendasein. Es gibt kaum große Titel für die Plattform, wenngleich die Öffnung von tvOS für Drittanbieter theoretisch alle Möglichkeiten dafür bietet. Genau dies muss man auch bei allem Enthusiasmus über die erweiterte Markenanmeldung im Hinterkopf behalten. Denn die Beschreibung, die in Markenklasse 28 ebenfalls vorkommt, "Apparatur für Videospiele, um sie auf einem externen Bildschirm oder Monitor zu verwenden" trifft durchaus bereits auf die aktuellen Apple TVs zu. Eine Spiele-Offensive ist also zwar möglich und wohl auch wünschenswert, aber nach diesem markenrechtlichen Schritt Apples noch keinesfalls zwingend.
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