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Eingeschränkte Störerhaftung für ungeschützte Wireless-LAN-Netze

Der Bundesgerichtshof hat zur Störerhaftung bei Wireless-LAN-Netzen, beispielsweise bei Urheberrechtsverstößen, ein weitreichendes Urteil gefällt, wie Heise Online berichtet. Demnach kann bei privatem Betrieb eines Wireless-LAN kein Schadensersatz gelten gemacht werden, natürlich vorausgesetzt, dass der Betreiber nicht selbst Auslöser der Störung ist. Stattdessen kann bei einer unverschuldeten Störung nur eine Unterlassung gefordert werden. Im vorliegenden Fall forderte ein Musik-Label Schadensersatz, weil der Beklagte trotz seiner urlaubsbedingten Abwesenheit durch das eingeschaltete unzureichend geschützte Wireless-LAN daheim Verstöße gegen das Urheberrecht ermöglichte. Heise Online zufolge kann damit für jeden Urheberrechtsverstoß eine Abmahnung auf Unterlassung in Höhe von maximal 100 Euro durchgeführt werden.

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Kommentare

JenSch
JenSch12.05.10 13:40
hatte letztes Jahr 2 gleiche Fälle und hab natürlich beide male einiges mehr bezahlt
Vertan sprach der Hahn und stieg von der Ente
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croppind.
croppind.12.05.10 13:46
Die Meldung ist nicht ganz korrekt. Die 100,- €- Deckelung des § 97a II UrhG gilt nur für einfach gelagerte Fälle. Wenn ein ungesicherter WLan- Zugang z. B. mehrfach "missbraucht" wird, kostet es wohl den normalen Satz, da reichen 100,- € bei weitem nicht. In dem entschiedenen Fall ging es nur um ein Lied, Rechteinhaber war übrigens 3P..
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Stefan S.
Stefan S.12.05.10 13:55
lausige Musik.
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FoundInTheFlood
FoundInTheFlood12.05.10 14:12
Da wird sich FON freuen.
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carboom
carboom12.05.10 14:40
FoundInTheFlood
Da wird sich FON freuen.

Stimmt. Wer ist da eigentlich der "Betreiber" des WLAN ?
Nichts ist wichtig, dazu ist die Welt zu gross.
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Dirk B.
Dirk B.12.05.10 14:46
... hab FON vor dem iPhone lange benutzt, da ich die Grundidee Klasse finde, außerhalb Deutschlands ist es auch immer noch extrem praktisch, auch wenn ich oft keinen passenden Hotspot finden konnte.

Betreiber des WLAN bin ich, denke ich, selbst. Allerdings ist es ja kein komplett offenes WLAN, bevor eine Internetverbindung zustande kommt, muss auch der Fremdnutzer Benutzerdaten eingeben, ok, die können natürlich von sonstwem sein, ...
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csd12.05.10 15:00
Betreiber des WLAN wird sicher derjenige sein, auf dessen Namen der Internetzugang "läuft", in den sich die WLAN-Anlage einwählt.
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teorema67
teorema6712.05.10 20:07
Oha, man müsste alle öffentliche Telefone abmontieren, weil die im Prinzip auch zu Urheberrechtsverstössen taugen. Hotspots natürlich auch
Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)
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dustz33
dustz3313.05.10 03:08
Super jetzt findet man bald gar keine offenen W-Lans mehr und die ganzen offenen Hotspots brauchen dann bald eine Registrierung. Wie bescheuert ist das denn!
The box said Windows Vista or higher. So I bought a Mac.
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johnnyb13.05.10 10:52
Ja das ist jetzt ein interessanter Grenzgänger von einem Fall...
Eigentlich müsste ein Richter jetzt mal sagen, "tja Pech gehabt, aber so viele Unwägbarkeiten sind einfach Pech, wenn's systematisch wird, könnt ihr wiederkommen, aber wegen eine, Vorfall von dieser Lächerlichkeit werden wir kein Urteil fällen"....
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