Eingeschränkte Störerhaftung für ungeschützte Wireless-LAN-Netze
Der Bundesgerichtshof hat zur Störerhaftung bei Wireless-LAN-Netzen, beispielsweise bei Urheberrechtsverstößen, ein weitreichendes Urteil gefällt, wie Heise Online berichtet. Demnach kann bei privatem Betrieb eines Wireless-LAN kein Schadensersatz gelten gemacht werden, natürlich vorausgesetzt, dass der Betreiber nicht selbst Auslöser der Störung ist. Stattdessen kann
bei einer unverschuldeten Störung nur eine Unterlassung gefordert werden. Im vorliegenden Fall forderte ein Musik-Label Schadensersatz, weil der Beklagte trotz seiner urlaubsbedingten Abwesenheit durch das eingeschaltete unzureichend geschützte Wireless-LAN daheim Verstöße gegen das Urheberrecht ermöglichte. Heise Online zufolge kann damit für jeden Urheberrechtsverstoß eine Abmahnung auf Unterlassung in Höhe von maximal 100 Euro durchgeführt werden.
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