Einige Tipps zum Kauf eines gebrauchten Macs
Bei der Online-Suche nach einem gebrauchten Mac stößt man auf viele gute Angebote. Was wirklich dahintersteckt, lässt sich per Ferndiagnose jedoch kaum klären. Handelt es sich um einen registrierten Unternehmer, kann die Gewährleistungspflicht schon ein gewisser Garant für Qualität sein. Schwierig wird es allerdings, wenn der Verkäufer aus privater Natur agiert. Hierbei sollte man stets Vorsicht walten lassen und den Weg aufnehmen, den Mac vorher zu besichtigen. Tut man das nicht, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass weder Geld noch Mac am Ende in den richtigen Händen landen. Bei der Besichtigung gibt es einige Punkte zu beachten (siehe auch
).
NachweiseZuallererst ist es wichtig, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Am besten wäre in solch einer Situation der Kaufbeleg mit angegebener Seriennummer. Diese findet man in einigen Fällen auf dem Gerät und in jedem Fall in den Systeminformationen. Dort findet sich, handelt es sich um einen Mac mit Apple-Chip, ebenso der Status zur Aktivierungssperre. Ist diese eingeschaltet, muss der Verkäufer sie zunächst deaktivieren, bevor der Mac den Besitzer wechseln kann (s. u.). Hatte der Mac bereits mehrere Vorbesitzer, liegen im Idealfall alle Kaufbelege bei. Andernfalls sollte genauer hingesehen werden.
Der generelle ZustandIm nächsten Schritt müssen sich einige Gedanken zur Beschaffenheit gemacht werden. Auch wenn es nicht zu weit ins Detail gehen kann, so ist eine sorgfältige Sichtprüfung Grundlage für jeden Kauf. Hierbei ist die Sauberkeit nicht außer Acht zu lassen. Die Pflege des Geräts gibt zumeist auch Aufschluss über die inneren Werte. Wenn ein Gerät äußerlich bereits einen verwahrlosten Eindruck hinterlässt, so liegt die Vermutung nahe, dass gleichermaßen die Hardware mit Defekten daherkommen könnte. Für ausgiebige Hardware-Diagnosen mittels Software-Tools dürfte in den seltensten Fällen die nötige Zeit bleiben.
Die AktivierungssperreSieht es bis hierher gut aus und ist der Preis ebenfalls nicht allzu abwegig, müssen nur noch wenige Schritte unternommen werden, um den Mac gebührend zu verabschieden. Bevor sich der Verkäufer von seinem Mac trennt, muss er ein allerletztes Mal sein Apple-ID-Kennwort eingeben, um die Abschaltung der Aktivierungssperre zu verantworten. Diese ist seit Einführung der T2-Chips und ebenso bei allen Macs mit Apple-Silicon-Chips vorzufinden, die unter macOS Catalina oder höher laufen. Durch das Einschalten von „Find My Mac“ wird die Sperre bereits aktiv. Das Ausschalten kehrt diesen Schritt wieder um, benötigt aber entsprechende Zugriffsrechte des Vorbesitzers. Am einfachsten ist es natürlich, wenn vor dem Verkauf noch kurzerhand eine ordnungsgemäße Löschung stattfindet. Der Vorgang „
Alle Inhalte und Einstellungen löschen“ bedingt nämlich ebenfalls die Deaktivierung der Sperre. Sollte sich der Mac bereits in den Händen des neuen Eigentümers befinden, bietet Apple ferner die Möglichkeit, die Prozedur über den
iCloud-Webauftritt vorzunehmen. Hierzu muss lediglich der betreffende Mac aus der Geräteliste entfernt werden. Ist aus bestimmten Gründen keiner der vorangegangenen Schritte möglich, so bleibt einem noch der Weg über den Apple-Support. Mit einem vernünftig ausgestellten Kaufnachweis kann auch dieser die Sperre entfernen. Es gilt jedoch der Grundsatz, bereits im Vorfeld genauestens zu prüfen, ob diese bei Übergabe abgeschaltet ist, um sich nachträglichen Ärger zu ersparen.
AppleCareAn vielen Stellen wird außerdem der verbleibende AppleCare-Schutz für den gebrauchten Mac beworben, doch dieser muss erst zum neuen Besitzer finden. Wie im vorangegangenen Abschnitt obliegt es hier wieder einmal dem Verkäufer, sich bei „
Mein Support“ anzumelden und entsprechenden Schritt zu veranlassen. Wie aus der zugehörigen
Support-Seite ersichtlich, folgen nun einige grundlegende Aktionen. Neben der Vertragsnummer für das AppleCare-Programm ist auch der Original-Kaufbeleg ein wichtiger Bestandteil für diese Prozedur. Mit diesen beiden Angaben kann der Support eine Weitergabe an den neuen Besitzer in die Wege leiten. Wichtig: Der Anstoß erfolgt jedoch stets über den Vorbesitzer.