Einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy Tab bleibt bestehen
Die kürzlich gegen Samsungs Galaxy Tab verhängte Einstweilige Verfügung bleibt bestehen. Samsung hatte die Gelegenheit,
vor Gericht in einer mündlichen Verhandlung Argumente gegen die Entscheidung vorzubringen, die Richterin teilte Samsungs Einschätzung aber nicht. Der "übereinstimmende Gesamteindruck" des Galaxy Tabs sei dem iPad tatsächlich sehr ähnlich, heißt es in der Begründung. Samsung hatte in der Argumentation angeführt, Apple manipuliere bewusst Bilder um das Galaxy Tab aussehen zu lassen wie ein iPad. Apples Anwälte entgegneten diesem Vorwurf mit dem Einwand, mögliche geringfügige Unterschiede zwischem marktreifen Produkt und einer Grafik ändern nichts am grundsätzlichen Vorwurf gegen Samsung. Eine Ansicht, die auch vom Gericht übernommen wurde. Samsung hat jetzt Gelegenheit, Einspruch einzulegen. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienagentur kommentiert die Chancen folgendermaßen (Auszug aus der verlinkten Pressemitteilung):
"Die Chancen stehen unserer Ansicht nach gar nicht so schlecht, dass Samsung mit seinen Argumenten in der nächsten Instanz Gehör findet. So ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die Funktionalität eines Tablet-Computers, insbesondere die – hier nicht streitgegenständliche – Steuerung über einen berührungsempfindlichen Bildschirm dem Produktdesign, ähnlich einem Flachbildschirm, enge Grenzen setzt. Konsequenter Weise müssen dann aber bereits schon kleine Änderungen am Design ausreichen, um eine Neuartigkeit zu begründen. Derartige Unterschiede lassen sich anhand der derzeit bekannten Produktfotos von Samsung durchaus ausmachen. Apple hat gegen Samsung nun also eine Schlacht gewonnen, doch die weltweite juristische Auseinandersetzung zwischen den beiden Schwergewichten geht weiter. Der Ausgang ist offen."
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