Einstweiliges Verkaufsverbot gegen Samsung GalaxyTab 10.1 und 7.7 nun EU-weit
Nachdem Apple und Samsung gegen die einstweilige Verfügung des Düsseldorfer Landgerichts in Berufung gingen, hat das Oberlandesgericht nun alle wesentlichen Punkte bestätigt. So bleibt das
vorläufige Verkaufsverbot gegen das Samsung GalaxyTab 10.1 sowie das kleinere GalaxyTab 7.7 bestehen, während das GalaxyTab 10.1N weiterhin von Samsung verkauft werden kann. Laut dem FOSS Patents Blog, welches sich auf Tweets der Wirtschaftswoche beruft, gilt die einstweilige Verfügung europaweit und nicht nur in Deutschland, welche in der jetzigen Verfügung formell ausgeschlossen war. Das Samsung GalaxyTab 10.1 darf damit aktuell weder in der EU noch den USA angeboten werden. Da es sich aber bisher nur um vorläufige Entscheidungen handelt, bleibt abzuwarten, ob sich Apple auch im Hauptverfahren gegen Samsung durchsetzen kann. Apple wirft Samsung vor, das Samsung GalaxyTab 10.1 bewusst dem iPad ähnlich gestaltet zu haben, um Käufer zu täuschen und zum Kauf des Android-Tablet zu bewegen.
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