Elon Musk kritisiert Apple Tax: Als ob man 30 Prozent Internet-Gebühr hätte
Elon Musk nutzt Twitter seit der verkündeten Übernahme so häufig wie selten zuvor und gibt seine Meinung zu allen erdenklichen Themen ab. Auch Apple kommt mehrfach vor, denn Musk ist schon seit Jahren als Kritiker der allgemeinen Unternehmenspolitik bezüglich geschlossener Plattformen bekannt. In seinem neuerlichen Beitrag widmet er sich einem Thema, welches seit Monaten für intensive Diskussionen sorgt. Seit den Anfangstagen des App Stores verlangt Apple 30 Prozent Gebühren und auch wenn das Modell längst aufgeweicht wurde, hält Cupertino an diesem lukrativen Geschäft fest. Musk stellt sich hingegen auf die Seite derer, die ein solches Vorgehen für schädlich halten – immerhin habe der App Store weitaus mehr Bedeutung, als nur ein Software-Geschäft wie jedes andere zu sein.
Ist die Apple Tax wie eine Internet-Steuer?Musk fasst seine Kritik in die Formel, dass 30 Prozent Apple Tax genauso seien, wie 30 Prozent Gebühren auf Internet-Nutzung zu veranschlagen. Kurzum, er halte das für nicht OK. Schon früher hatte der Milliardär argumentiert, Apple schaffe ummauerte Gärten und behindere freien Austausch. Es sei dringend geboten, andere Zahlungsweisen oder alternative App Stores zu erlauben, um eben keine Kontrolle über Inhalte auf den iPhones der Nutzer ausüben zu können. Als Anbieter mit gewaltiger Marktmacht habe sich Apple Einfluss gesichert, der Gedanken zum freien Internet zuwider stehe.
Musks Meinung geht in Richtung der WettbewerbshüterDer zitierte Twitter-Beitrag erfolgte übrigens als Kommentar auf die Meldung, dass Apple nun auch noch wegen Apple Pay und der Sperrung des NFC-Chips für Drittanbieter unter Beschuss gerät. Insgesamt steht Musks Ansicht somit in Einklang mit den weltweiten Wettbewerbshütern. Deren Einschätzung ist recht eindeutig: Natürlich dürfen Anbieter mit ihren Plattformen tun, was sie wollen und ihre eigenen Regeln festlegen – aber eben nicht mehr dann, wenn es sich um die mächtigsten Unternehmen der Welt handelt. In diesem Fall greift aus wettbewerbsrechtlicher Sicht das Argument nicht mehr, Kunden können ja beliebig aus Alternativen wählen. Verschärfend kommt, dass der Smartphone-Markt ein Duopol ist und der alternative Anbieter, Google, ebenfalls im Zentrum der Ermittlungen steht.