Epic Games möchte Apple abermals vor Gericht zerren – Unterlassung unterwandert
Apple muss seit Januar dieses Jahres Drittanbietern in den USA gestatten, In-App-Links anzubieten, mithilfe derer man zu Kaufoptionen auf den Entwicklerwebseiten gelangt. Grund hierfür war ein vorangegangenes Gerichtsurteil aus dem Jahre 2021, dessen Wirksamkeit man in Cupertino noch einige Jahre herauszuzögern wusste. Schließlich entschied der oberste Gerichtshof, sich nicht mit dem Berufungsfall befassen zu wollen, woraufhin Apple gezwungen war, schnell einzulenken. Epic Games scheinen die hierfür bedachten Konditionen aber gar nicht schmecken zu wollen, worauf die Spieleschmiede
jetzt argumentiert, Cupertino verstoße gegen das geltende Gerichtsurteil der Richterin Ivonne Gonzalez-Rogers – entsprechende Belege liefert der Softwarehersteller selbstverständlich gleich mit.
Provision bleibtMit den neuen In-App-Links entstand die Möglichkeit, den Kaufprozess über die Drittanbieter-Webseite abwickeln zu lassen und somit das von Apple favorisierte In-App-Kaufsystem außen vor zu lassen. Hierfür wird jedoch ebenso eine Gebühr fällig, wenn diese auch um drei Prozentpunkte gesenkt wurde. Entwickler zahlen nun zwischen 12 und 27 Prozent statt der bisherigen Provision in Höhe von 15 bis 30 Prozent, die bei einem direkten In-App-Kauf fällig wird. Doch Epic hält das für unzulässig. Das Unternehmen drängt auf eine Verurteilung, denn Apple sei der Anordnung nicht nachgekommen und missachte daher das Gericht. Die mit Gebühren beaufschlagten Transaktionen seien dadurch schlichtweg „kommerziell unbrauchbar“. Apple unterlaufe die Unterlassungsverfügung des Gerichts in gleich drei verschiedenen Gesichtspunkten.
Umsetzung auf das Nötigste beschränktZunächst seien neue Gebühren und in diesem Zusammenhang auch Regeln für externe Links eingeführt worden, was den Zweck der Unterlassung sinnlos erscheinen lässt. Sämtliche Beschränkungen hätten nur ein Ziel: überhöhte Provisionen zu kassieren und das Leben der Entwickler zu erschweren, alternative Plattformen zu etablieren. Weiterhin sei mit der neuen Regelung immer noch ausgeschlossen, Schaltflächen für derlei Umleitungen zu nutzen. Auch Handlungsaufforderungen und Dialoge lässt man in Cupertino zu diesem Zweck nicht zu. Als dritten Punkt nennt Epic das nach Richtlinie 3.1.3 des App Stores anhaltende Verbot von Links, die „den Nutzer dazu ermutigen würden, eine andere Methode als den In-App-Kauf zu wählen“. Dies treffe vor allem Multiplattform-Dienste, deren Ziel es ist, den Zugriff auf ein und denselben Inhalt über verschiedene Plattformen zu ermöglichen. Gerade der letzte Punkt sei ein ausdrücklicher Verstoß gegen die Unterlassung, so Epic Games. Apple hingegen gab in einer Erklärung vom 16. Januar zu verstehen, dass der Verfügung vollständig Folge geleistet wurde.