Ericsson droht Apple auch in Deutschland mit iPhone-Verkaufsverbot
Darf Apple in Deutschland bald keine iPhones und iPads mehr verkaufen? Wenn das schwedische Mobilfunkunternehmen Ericsson mit der aktuellen Patentklage gegen Apple Erfolg hätte, könnte es
im schlimmsten Fall ein vorübergehendes Verkaufsverbot von iDevices hierzulande geben. Nachdem Ericsson bereits vor einigen Monaten in den USA gegen Apple wegen der Verletzung von LTE- und Halbleiterpatenten klagte, weiteten die Schweden die Klage jetzt auch auf Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich aus.
Insgesamt geht es um 41 Ericsson-eigene Patente – unter anderem aus den Bereichen LTE, Chipdesign und Benutzeroberfläche. Apple zahlte die geforderten Lizenzgebühren noch bis Mitte Januar 2015 regelmäßig an Ericsson. Als das Lizenzabkommen auslief und eigentlich erneuert werden sollte, kam es zum Streit zwischen Apple und Ericsson, worauf beide Unternehmen sich gegenseitig verklagten.
Trotz der Gerichtsauseinandersetzung und unklaren Lizenzlage verbaut Apple nach wie vor Ericsson-Technologie in iPhones und iPads, was das schwedische Unternehmen anprangert; Ericsson forderte die Internationale Handelskommission der USA schon im Februar dazu auf, einen iPhone-Verkaufsstopp in den Vereinigten Staaten zu erwirken.
Apple stellt grundsätzlich in Frage, dass es sich bei den betroffenen LTE-Patenten um essenzielle Patente (Standard-Essential Patent) handelt – daher seien diese für Apple auch nicht gebührenpflichtig. Essenzielle Patente sind solche, die zur Benutzung einer bestimmten Technologie vonnöten sind.
Ericsson berechnet die Lizenzgebühren als Prozentsatz des Kaufpreises von Mobilgeräten wie iPhone oder iPad, wohingegen Apple aktuell darum kämpft, Lizenzabgaben nur anhand des Prozessorwertes entrichten zu müssen, welcher zum Beispiel die LTE-Technik enthält. Abgaben pro iDevice kommen Apple wesentlich teurer zu stehen als Lizenzgebühren, die sich prozentual am vergleichsweise geringen Prozessorpreis orientieren.
Falls das Gericht die besagten Patente wider Erwarten doch als essenziell einstufe, möchte Apple zumindest eine angemessene Nutzungsgebühr durchsetzen. Die Justiz muss nun entscheiden, ob die vom schwedischen Kommunikationsunternehmen geforderten Gebühren fair und angemessen sind. Vor drei Jahren sah sich Apple schonmal mit einem ähnlichen Fall konfrontiert: Damals erzwang Motorola in Deutschland gerichtlich ein kurzzeitiges Verkaufsverbot von einigen iPhone- und iPad-Modellen, da Apple Patentverstöße im Zusammenhang mit Push-Mitteilungen nachgewiesen werden konnten.
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