Erster Entwurf des geplanten Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Rheinland-Pfalz hat einen ersten Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zwischen den Bundesländern veröffentlicht. Wie bereits zuvor bekannt, sollen
Rundfunkbeiträge nur noch pro Wohnung erhoben werden, wobei es verschiedene Ausnahmen gibt. Arbeitslose, Asylbewerber, Auszubildene, Behinderte, sowie Sozialhilfeempfänger und deren Familie müssen keine oder nur ein Drittel der Rundfunkgebühren zahlen. Unternehmen werden im Vergleich zum bisherigen Modell teilweise stärker belastet. Hier sieht der Entwurf abhängig von der Zahl der Mitarbeiter sowohl Rundfunkgebühren für Betriebsstätten als auch Kraftfahrzeuge und Gästezimmer vor. Bei verschiedenen gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen wird die Gebühr aber stark eingeschränkt. Die neue Gebührenstruktur, welches 2013 in Kraft treten wird, soll vor allem die bisherigen Einnahmen von mehr als 7 Milliarden Euro sichern. Die bisherige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) soll dann mit der Ermittlung säumiger Zahler betraut werden.
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