EuGH entscheidet: Apple muss 13 Mrd. Euro Steuern nachzahlen
Selbst für einen Konzern wie Apple sind 13.000.000.000 Euro eine mächtige Summe. Dieser Betrag ist auf einem Treuhandkonto geparkt und sollte dort verbleiben, bis der Rechtsstreit über irische Steuereinnahmen endgültig entschieden ist. Der Hintergrund ist ein seit Jahrzehnten bei amerikanischen Firmen beliebtes Steuersparmodell namens „Double Irish“. Apple nutzte es bis 2016. Die EU-Kommission argumentierte, dass diese Steuerersparnis dreizehn Jahre lang unzulässig gewesen sei. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied gegen die EU-Kommission, woraufhin diese in Berufung ging. Heute entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass der Einspruch gerechtfertigt war, und stellte die ursprüngliche Forderung wieder her.
Aktualisierung: Entscheidung endgültigDamit ist entschieden, dass die 13. Mrd. Euro nun an den irischen Fiskus und zu einem geringen Teil an den EU-Haushalt überwiesen werden, berichtet
Tagesschau.
Hinweis: In einer früheren Version stand, dass der EuGH die Entscheidung zu erneuter Nachverhandlung zurückgeben würde. Dies war die Vermutung, die unter anderem
The Guardian gestern noch geäußert hatte. Stattdessen beendete der EU-Gerichtshof das Verfahren zu Gunsten der EU-Kommission.
EU klagt gegen Apple – und IrlandDas Steuermodell namens „Double Irish“ soll bereits in den Neunzigerjahren als Schlupfloch für amerikanische Firmen Verwendung gefunden haben. Dabei wurden Umsätze, Gewinne und Lizenzeinnahmen zwischen zwei Subfirmen geschickt aufgeteilt, dass kaum versteuerbare Umsätze anfielen – bei Apple
zeitweilig 0,005 Prozent. Ab 2015 durfte Irland nach EU-Intervention neu gemeldeten Firmen diese Steuererleichterung nicht mehr gewähren. Bestehende Unternehmen, und dazu gehörte Apples Double-Irish-Konstrukt, erhielten eine großzügige Übergangsfrist von fünf Jahren. Die EU-Kommission argumentierte, dass Irland im Zeitraum von 2003 bis 2016 Apple unerlaubte Steuervorteile gewährte. Sie verlangte, dass Irland 13 Milliarden Euro Steuernachforderungen von Apple eintreibe. Apple und Irland klagten dagegen vor dem EuG – und bekamen 2020 vorläufig Recht. Dieses Urteil wurde nun vom EuGH annulliert.
Auch Amazon und Starbucks betroffenÄhnliche Verfahren liefen gegen Fiat Chrysler, Amazon und Starbucks – mit gemischtem Erfolg: Fiat Chrysler musste die geforderten 30 Millionen Euro nach EuG-Entscheidung zahlen, Starbucks nicht,
berichtete Reuters. Auch Amazon konnte sich gegen eine Nachzahlung von 250 Mio. Euro gerichtlich wehren.